Fr., 16.10.2020

Update - Stand 16. Oktober 2020, 11:34 Uhr

Hier finden Sie eine konkrete Aufstellung aller regionalen Maßnahmen in Ihrem Bundesland. Wo auch immer Sie Ihren Beruf ausüben: Bitte sehen Sie sich die Detailinformationen zu Ihrer Region auf dieser Seite genau an.
Wir stehen mit den Landessanitätsdirektionen in Kontakt und informieren im Falle von physiotherapierelevanten Neuerungen umgehend über spezifische regionale Maßnahmen.

Für das Bundesland Salzburg bzw. den Bezirk Hallein (Tennengau) und die Gemeinde Kuchl informiert die Webseite:
Lebensnotwendige Dienste und systemerhaltende Bereiche [...] und der medizinische Bereich in und nach Kuchl ist weiterhin möglich. Ein- und Ausreise von medizinischem und systemkritischem Personal ist weiterhin erlaubt [...]
Das bedeutet, dass Sie Ihrer physiotherapeutische Tätigkeit weiterhin nachgehen können.
Bitte führen Sie unbedingt Ihren Gesundheitsberufeausweis mit sich, um sich im Zweifelsfalle ausweisen zu können.

(Nachtrag 19. Oktober:
In der entsprechenden Verordnung finden Sie den folgenden Hinweis für Kuchl:
Dürfen Patient/inn/en, die außerhalb von Kuchl wohnen, nach Kuchl einreisen (zB Arztbesuch, Physiotherapie etc.)?
Ja. Siehe § 6 Abs. 2 Zif 3 der VO; Patient/inn/en sollen Bestätigungen über Besuch mitführen.)