Update - Stand 16. März 2021, 12:19 Uhr
Soeben hat uns eine Information des Bundesministeriums für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz erreicht, "dass für Orte, an denen Gesundheitsdienstleistungen erbracht werden (wie z.B. im Rahmen der Ergotherapie), keine Testpflicht für Besucher und Begleitpersonen gilt, diese besteht nur im Rahmen von Krankenanstalten und Kuranstalten." Damit sind auch Begleitpersonen im Rahmen der Physiotherapie nicht zur Testung verpflichtet.