Mi., 15.09.2021

Update - Stand 15. September 2021, 10:34 Uhr

Mit 15. September 2021 tritt die 2. COVID-19-Maßnahmenverordnung (2. COVID-19-MV) in Kraft. Diese bringt ab 15. September 2021 auch Neuerungen in den rechtlichen Rahmenbedingungen der physiotherapeutischen Berufsausübung mit sich. Die relevanten Regelungen für Ihre Berufsausübung haben wir für Sie zusammenfasst. Sie können diese Information hier abrufen.