Update - Stand: 15. September 2020, 10:47 Uhr
Aktuelle Fassung der Lockerungsverordnung: Mit 12. September wurde die 10. Novelle zur COVID-19-Lockerungsverorndung ausgegeben. Grundsätzlich kann festgehalten werden, dass mit dieser Lockerungsverordnung für den Bereich der Physiotherapie aktuell keine Änderungen zum bisherigen Stand eintreten, zumal PhysiotherapeutInnen als Erbringer von Gesundheitsdienstleistungen anhaltend entsprechende Hygiene- und Sicherheitsvorkehrungen zu treffen haben. Siehe dazu z.B. die Handlungsempfehlungen des BMSGPK für niedergelassene nichtärztliche Gesundheitsberufe.
Die Novelle zur Lockerungsverordnung ist hier abrufbar.
Die COVID-19-Lockerungsverordnung ist in der konsolidierten Fassung ist unter diesem Link abrufbar.
Sobald uns neue Erkenntnisse - auch zu Auswirkungen der Corona-Ampel auf die Berufsausübung - vorliegen, werden wir darüber informieren.