Update - Stand: 15. Mai 2020, 14:56 Uhr
PhysiotherapeutInnen im pflegerischen Einsatz: Viele angestellte ErgotherapeutInnen und PhysiotherapeutInnen wurden in den letzten Wochen auf Stationen eingesetzt, um den alltäglichen Betrieb, vor allem vonseiten des Pflegepersonals, zu unterstützen. Zum Erhalt des Gesundheitssystems und zur Unterstützung bzw. Entlastung der Pflege unterstützen Ergotherapie Austria und Physio Austria dies selbstverständlich, sofern es keine Eingriffe in gesetzlich geregelte Vorbehaltstätigkeiten gibt.
Leider beobachten Ergotherapie Austria und Physio Austria derzeit, dass ArbeitgeberInnen nun – mit der sinkenden Infektionsrate und dem Rückgang von COVID-19 PatientInnen auf den Stationen – die KollegInnen der Ergotherapie und Physiotherapie auf den Stationen mitunter einsetzen wollen, damit das Pflegepersonal zum Abbau von Überstunden, Nachtgutstunden und Urlaub angehalten werden kann. Ergotherapie Austria und Physio Austria befürchten, dass die Verantwortlichen die Pandemie als Möglichkeit sehen, durch den Einsatz von ErgotherapeutInnen und PhysiotherapeutInnen als Ersatzpflegekräfte den akuten Pflegenotstand zu kompensieren. Allerdings sollten die Ausnahmeregelungen zur dienstlichen Anordnung anderer Tätigkeiten dem akuten Versorgungsengpass während einer Pandemie vorbehalten sein, um die Sicherheit der PatientInnen und die Wahrung der Kernkompetenzen und Tätigkeitsbereiche der einzelnen, gesetzlich geregelten Gesundheitsberufe zu gewährleisten. Die Pandemie darf nicht als Schlupfloch genutzt werden, um den dringend notwendigen Handlungsbedarf in Bezug auf den anhaltenden Pflegemangel weiterhin zu ignorieren.
Vor diesem Hintergrund haben sich Ergotherapie Austria und Physio Austria mit einem gemeinsamen Schreiben an die Bundesarbeiterkammer und das Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz gewandt, um über aktuelle Entwicklungen betreffend der Übernahme von Tätigkeiten zur Unterstützung der Pflegeberufe während der Pandemie zu informieren.
In unserem FAQ-Bereich mit Antworten auf häufig an uns gerichtete Fragen sind nun die folgenden neuen Fragen beantwortet:
- Kann auf das Tragen von MN-Schutz durch PatientInnen – ohne Notwendigkeit – allein auf deren unbegründeten Wunsch verzichtet werden?
- Wie verpflichtend ist die aktuelle ministerielle Handlungsempfehlung im Allgemeinen und in Bezug auf die darin genannten Schutzmaßnahmen? Muss sie strikt eingehalten werden oder handelt es sich etwa um eine unverbindliche Empfehlung, deren Nichtbeachten folgenlos wäre?
- Muss derzeit die aktuelle ministerielle Handlungsempfehlung für niedergelassene nichtärztliche Gesundheitsberufe in physiotherapeutischen Praxen durch PhysiotherapeutInnen und PatientInnen eingehalten werden oder gelten in physiotherapeutischen Praxen andere (allgemeine) Verordnungen, wonach das Tragen von Mund-Nasen-Masken unter Umständen nicht verpflichtend wäre?
- Wie wirken die aktuelle (Datum der Erstellung: 29.04.2020) Handlungsempfehlung des Ministeriums und die am 30.04.2020 verlautbarte COVID-19-Lockerungsverordnung (COVID-19-LV) zusammen und sind auf den Praxisbetrieb in niedergelassenen Praxen anwendbar?
- Darf einE PatientIn, die/der nachweislich aufgrund von gesundheitlichen Gründen keinen Mund-Nasen-Schutz tragen darf, abgelehnt werden? Und gibt es hier einen Unterschied von Vertrags- und WahlphysiotherapeutInnen?
- Haben Vorschusszahlungen durch die ÖGK für VertragspartnerInnen einen negativen Einfluss auf die Unterstützungsleistung aus dem Härtefallfonds?