Update - Stand 12. Jänner 2021, 13:41 Uhr
Bezüglich der eingehenden Fragestellungen zur Verwendung von FFP2-Masken mit Ventil möchten wir auf den eingeschränkten Anwendungsbereich von Masken mit Ventil hinweisen. Wie das Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz in seinen FAQ zu Mechanischen Schutzvorrichtungen sowie auch dem Dokument "Übersicht Einsatzbereiche verschiedener Maskenarten und Mund- Nasen-Schutzes im Gesundheits- / Sozialbereich" hinweist, sind "Masken mit Ventil (wo die verbrauchte Atemluft ausgeblasen wird) [...] NICHT für den Fremdschutz tauglich. Sie sind daher Gesundheitsberufen im Umgang mit infektiösen Patienten/innen oder Bewohnern vorbehalten."
Empfohlene adäquate Schutzausrüstung für Angehörige der Gesundheitsberufe: siehe Dokument „Behördliche Vorgangsweise bei SARS-CoV-2 Kontaktpersonen: Kontaktpersonennachverfolgung“ (Stand: 4.11.2020)
Die Frage "Haben schwangere freiberuflich tätige PhysiotherapeutInnen Anspruch auf vorzeitiges Wochengeld zur Zeit der Pandemie?" ist in unseren FAQ nun neu beantwortet.