Update - Stand 1. Juli 2021, 07:52 Uhr
Wir haben mit der ÖGK als auch mit der BVAEB über die Situation der weiterhin aufrechten Aussetzung der Bewilligungspflicht durch diese beiden Sozialversicherungsträger ausgetauscht und wir dürfen daher erwartungsgemäß auch weiterhin die unveränderte Gültigkeit unserer mit beiden Trägern akkordierten Information bestätigen - eine Rücknahme dieser pandemiebedingten Maßnahme ist derzeit nicht absehbar und auch nicht im Gespräch.
Die im März 2020 durch die ÖGK als auch die BVAEB im Zusammenhang mit der Covid-19-Pandemie beschlossene Maßnahme der bundesweiten Aussetzung der Bewilligungspflicht bleibt bis auf Widerruf weiterhin in Geltung. Wir werden Sie wie bisher sobald uns Änderungen bekannt gegeben werden umgehend zum Zeitpunkt der Wiedereinführung der Bewilligungspflicht auf unserer website informiert halten.