Di., 13.09.2022 | in:
Wien

Update Parkpickerl

Wiederholt wurde im Dezember 2021 im Newsletter die Thematik Parkpickerl mit den Empfehlungen aufgegriffen, das gut ausgebaute Netz öffentlicher Verkehrsmittel zu nutzen, auch aufgrund klimapolitischer Überlegungen, und Garagenparkplätze zu mieten. Parkpickerl bedeutet nicht direkt, dass man in allen Bezirken einen Parkplatz bekommt.

Generell schließt sich der LV Wien aus klima- und energiepolitischen Überlegungen den Versorgungsberechnung der Krankenkassen an, mit dem Bestreben Hausbesuche im Umfeld der Praxis zu machen. Da das Parkpickerl nur im Wohnbezirk gilt und dieser nicht zwingend mit dem Ordinationsbezirk übereinstimmt, haben einige Kolleg*innen Probleme mit dem Stellplatz ihres PKWs.

Historisch ist begründet, dass Ärzt*innen, Pflegefachkräfte und Hebammen ein eigenes Parkschild beantragen können. Die Erlaubnis dafür geht auf ein Bundesgesetz und eine damit einhergehende Notwendigkeit einer zeitlich nicht planbaren Akutversorgung zurück.

 

Wenn Sie Ideen zu unserer Unterstützung dieses Themas haben, schicken Sie diese bitte direkt an wien@physioaustria.at