Upadte - Stand 12. März 2021, 12:36 Uhr
Die 3. Novelle der 4. Covid-19-Schutzmaßnahmenverordnung hat folgende relevante Änderung angeführt:
An Orten, an denen Gesundheitsdienstleistungen erbracht werden, dürfen Begleitpersonen nur eingelassen werden, wenn diese ein negatives Covid-19-Testergebnis vorweisen können. Die Abnahme des Antigen-Tests auf SARS-CoV-2 darf nicht mehr als 48 Stunden zurückliegen, die Abnahme eines molekularbiologischen Tests auf SARS-CoV-2 darf nicht mehr als 72 Stunden zurückliegen. (vgl. § 11 Abs. 3)
Im Moment müssen wir demnanch davon ausgehen, dass eine Testpflicht für Begleitpersonen auch in der physiotherapeutsichen Praxis, z.B. auch für die Begleitung Minderjähriger besteht. Damit verbundene Fragestellungen, wie
- ob beispielsweise für das Bringen und Abholen von Therapiekindern bzw. der kurze Informationsaustausch unter 15 Minuten zwischen Eltern und Therapeutin auch ein Testnachweis erforderlich ist oder
- ob ein Testnachweis nur dann notwendig ist, wenn Angehörige die gesamte Therapieeinheit anwesend sind,
sind derzeit in Abstimmung mit anderen MTD-Verbänden mit dem Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz in Abklärung begriffen.
Mit 26. Februar 2021 wurde eine Novelle des Epidemiegesetzes 1950 (EpiG) kundgemacht, durch die es für PhysiotherapeutInnen erstmals zulässig ist – anders als nach der bisherigen Berechtigung durch die mit 19. Dezember 2020 in Kraft getretene EpiG-Novelle – Abstriche aus Nase und Rachen einschließlich Point-of-Care-Covid-19-Antigen-Tests zu diagnostischen Zwecken nunmehr auch ohne ärztliche Anordnung und Aufsicht durchzuführen.
In Bezug auf die praktische Umsetzung dieser Novelle sind für PhysiotherapeutInnen und andere Angehörige der MTD-Berufe jedoch immer noch zahlreiche, sehr grundlegende Fragen offen. Diese wurden von den Berufsverbänden zusammengestellt und von MTD Austria bereits am 25. Februar 2021 dem Krisenstab des Bundesministeriums für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz zur Beantwortung übermittelt. Das Schreiben mit den Fragestellungen finden Sie hier.
Trotz mehrfacher Urgenzen durch MTD-Berufsverbände und MTD-Austria ist eine Antwort bislang ausständig. Vor diesem Hintergrund können wir zu diesbezüglichen Anfragen keine weiterführenden Informationen ausgeben und müssen direkt an das Bundesministerium verweisen.
Sobald uns weiterführende Informationen vorliegen, werden wir darüber informieren.
In Bezug auf Impfungen für Salzburgs PhysiotherapeutInnen wurde von uns heute diese Presseaussendung verfasst.
| Anhang | Größe |
|---|---|
| mtd_berufe_dringende_anfrage_testungen (1).pdf | 607.37 KB |