Therapeutische Versorgung in Wiener Pflegeeinrichtungen: Physio Austria bezieht Stellung
Versorgung sichern statt nur ermöglichen
Wie wird die therapeutische Versorgung von Bewohner*innen in Wiener Wohn- und Pflegeeinrichtungen künftig gewährleistet? Der Entwurf zur Novelle der Durchführungsverordnung zum Wiener Wohn- und Pflegeheimgesetz (WWPG-DVO-Novelle 2026) sieht eine Änderung vor, die Physio Austria kritisch bewertet.
In der Stellungnahme vom 9. Oktober 2026 fordert Physio Austria, die Verpflichtung der Heimträger zur „Sicherstellung“ der therapeutischen Versorgung beizubehalten. Die bloße Verpflichtung, Versorgung zu „ermöglichen“, reicht nicht aus: Eine Liste mit Kontaktdaten garantiert keine tatsächliche Therapie. Die Verantwortung für deren Organisation darf nicht auf Bewohner*innen oder Angehörige übertragen werden.
Die zentralen Forderungen von Physio Austria:
- Versorgung verbindlich sicherstellen: Heimträger müssen die notwendige therapeutische Versorgung entsprechend dem individuellen Bedarf gewährleisten.
- Basisversorgung absichern: Therapeutische Leistungen müssen zeitgerecht, kontinuierlich und qualitätsgesichert verfügbar sein.
- Finanzierung und Personalbedarf berücksichtigen: Therapeutische Leistungen und die erforderlichen Personalressourcen müssen in der regionalen Gesundheitsplanung verankert und öffentlich finanziert werden.
- Freie Therapeut*innenwahl erhalten: Eine institutionell gesicherte Basisversorgung muss ergänzende Behandlungen durch freiberufliche Therapeut*innen der eigenen Wahl weiterhin ermöglichen.
- Mindeststandards gewährleisten: Auch in Ausnahmesituationen müssen notwendige therapeutische Leistungen und sichere Rahmenbedingungen gewährleistet bleiben.
➡️ Die vollständige Stellungnahme finden Sie im Download-Bereich weiter unten.
| Anhang | Größe |
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| Stellungnahme von Physio Austria zu Wiener Wohn- und Pflegeheim Gesetzesnovelle 2026 | 394.71 KB |