Statement Physio Austria zu Medienberichten über sexuellen Übergriff eines Physiotherapeuten
Jegliche übergriffige Handlung gegenüber Personen, welche Physiotherapie in Anspruch nehmen, ist absolut inakzeptabel und moralisch, berufsethisch sowie menschlich zu verurteilen. Sie bedeutet psychisches sowie physisches Leid und eine immense Belastung für die betroffenen Personen. Darüber hinaus wird dadurch das professionelle Denken und Handeln von 19.000 Physiotherapeut*innen in Österreich diskreditiert.
„Physiotherapeut*innen haben die absolute Verantwortung, sicherzustellen, dass ihr Verhalten zu jeder Zeit professionell ist, und zu gewährleisten, dass kein Missbrauchspotenzial entstehen kann,“ so steht es im ersten der Ethischen Grundsätze des Weltverbandes für Physiotherapie (World Physiotherapy): https://www.physioaustria.at/fuer-physiotherapeutinnen-ethische-grundsaetze. Physio Austria bekennt sich klar zu diesen Werten.
Es geht um Vertrauen und Verantwortung, um ethische Prinzipien und um Integrität. Physiotherapeut*innen sind sich ihrer Verantwortung und ihrer Integrität bewusst und handeln täglich nach diesen Grundsätzen. Physio Austria bedauert sehr, eine Nachricht wie diese erhalten zu müssen. Physiotherapeut*innen zählen zu den gesetzlich geregelten Gesundheitsberufen und haben stets das Wohl und die Sicherheit ihrer Patient*innen zu berücksichtigen. Ethische und moralische Grundsätze sowie Werte werden in der Ausbildung eindringlich vermittelt und in der täglichen Praxis gelebt. Sie stellen den Maßstab für die Berufsausübung dar.
Fall wird von nächsthöherer Instanz überprüft
Physio Austria hat beim zuständigen Landesgericht Innsbruck nachgefragt und von der Medienstelle die Auskunft erhalten, dass die Staatsanwaltschaft gegen das Urteil ein Rechtsmittel eingelegt hat und somit der Fall von der nächsthöheren Instanz überprüft wird. Das Urteil in erster Instanz ist somit nicht rechtskräftig.
In diesem Kontext ist es uns wichtig darüber zu informieren, dass Physio Austria über keinen behördlichen Status verfügt und daher beispielsweise keinen Entzug der Berufsberechtigung des Berufsangehörigen vornehmen kann. Im Falle einer rechtskräftigen Verurteilung kann das Verfahren zur Entziehung der Berufsberechtigung ausschließlich von der örtlich zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde (BH, Magistrat) durchgeführt werden. Im Falle einer einschlägigen Verurteilung übermittelt das Gericht die entsprechende Information von Amts wegen an die zuständige Bezirksverwaltungsbehörde und so kann diese daraufhin ein Verfahren zur Entziehung der Berufsberechtigung eröffnen.
Unabhängig von möglichen rechtlichen Konsequenzen macht es uns menschlich betroffen, dass die Sicherheit und das Wohl von Patient*innen aufgrund von Übergriffen Einzelner auf diese Weise Thema werden. Betroffen macht uns auch, dass die Reputation der Physiotherapie damit Schaden nimmt und das Vertrauen zu den 19.000 Physiotherapeut*innen beeinträchtigt wird. Deshalb ganz klar: Null Toleranz bei Zuwiderhandlungen gegen ethische Grundsätze und den Eingriff in die Integrität von Personen, die im Rahmen der Physiotherapie Hilfe suchen.