Lösung der Zukunft?

Reha zuhause

Eine Gesetzesnovelle hat Ende 2018 das Wort Telerehabilitation – kurz Telereha – in der Öffentlichkeit bekannt gemacht. Dahinter steckt unter anderem die Möglichkeit für Patientinnen und Patienten, Reha nach einem stationären Aufenthalt in den eigenen vier Wänden fortzusetzen. Wie das funktionieren soll? Durch elektronische Hilfsmittel. Doch Vorsicht: Technologie kann den persönlichen Kontakt zu Expertinnen und Experten im Gesundheitswesen nicht ersetzen.

Bisweilen handelt es sich noch um Zukunftsmusik. Durch die Nutzung von datenschutzgesicherten und geprüften Programmen und Geräten wird Rehabilitation aus der Ferne aber vielleicht bald Realität sein. Wie kann man sich das vorstellen? Über Smartphones, Tablets oder andere Geräte ist einerseits Kontakt zu Gesundheitsexperten und -expertinnen möglich. Diese können Anleitungen, Tipps oder direkte Beratung geben, ohne das Gegenüber persönlich zu sehen. Andererseits eröffnen sich durch die Installation von Programmen völlig neue Wege – man denke nur an die Möglichkeiten, die Video- und Bildübertragungen mit sich bringen. Reha alleine in den eigenen vier Wänden? Ja, das könnte möglich werden. Aber nur unter der Anleitung eines Physiotherapeuten oder einer Physiotherapeutin, der oder die aus der Ferne mit dem Patienten oder der Patientin in Verbindung steht.

Telerehabilitation kann den persönlichen Kontakt mit dem Behandler bzw. der Behandlerin nicht ersetzen. Aber es kann wertvoll sein, die Behandlung durch neue Anwendungen zu ergänzen. Das macht alle Beteiligten flexibler – und erhöht im Idealfall die Chance auf nachhaltigen Rehabilitationserfolg. Allzu oft fällt es Patienten und Patientinnen schwer, ihren körperlichen Status nach einem erfolgrei- Wussten Sie, dass ...? chen Reha-Aufenthalt zu halten. Durch Telerehabilitation sieht das in Zukunft vielleicht anders aus. Von einer länger anhaltenden Wirkung zielführender Reha-Maßnahmen könnte das gesamte Gesundheitssystem profitieren. Voraussetzung ist die passende Umsetzung der Telereha durch alle Beteiligten im Team.

 

Wussten Sie, dass...

 

... Sie sehr vorsichtig im Umgang mit Apps sein sollten, die Ihnen eine Verbesserung Ihrer Gesundheit versprechen? Prüfen Sie Ihre Anwendung mithilfe der Checkliste auf Seite 14 in dieser Ausgabe

... Ihr Gesundheitsexperte oder Ihre Gesundheitsexpertin nicht per E-Mail, SMS, Whatsapp oder andere Messenger mit Ihnen kommunizieren darf? Gesundheitsdaten gelten als sensible Daten. Gesundheitsberufe sind dazu verpflichtet, diese konform der Datenschutzgrundverordnung vor unbefugtem Zugriff zu schützen. Befundübermittlungen sind derzeit grundsätzlich nur persönlich oder per Post erlaubt. Auch Terminvereinbarungen dürfen nur telefonisch oder persönlich erfolgen. Spezielle Programme oder Kanäle, die den Austausch datenschutzrechtlich korrekt ermöglichen, gibt es vereinzelt bereits bzw. werden entwickelt.

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Redaktion Physio Austria

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2019|03

Bewegt-Magazin März 2019

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