ÖGK-Klarstellung zu aktuellen „Gerüchten“ zu Physiotherapie-Verordnungen
Klare Worte von Seiten der ÖGK zu einigen Behauptungen in den vergangenen Wochen:
Die Sicherstellung des Behandlungsziels steht im Vordergrund, Rückforderungen aufgrund „erhöhten Therapiebedarfs“ sind ausgeschlossen und es gibt keinen Honorarabzug bei Verordnungen über 6 Einheiten á 30 Minuten. Es gab auch in den vergangenen Wochen keine vermehrten Schwerpunktkontrollen zum Bereich Physiotherapie und es werden aktuell keine „klärenden“ Gespräche mit einzelnen Ärzt*innen zum Thema Verordnungen von Physiotherapien geführt. Untenstehend finden Sie das Originalschreiben zum Download.
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Klarstellung ÖGK zur Physiotherapie | 197.93 KB |