Mitgliedschaft
Ihre Vorteile einer Mitgliedschaft bei Physio Austria
Ihre Vorteile als Mitglied
Als Berufsverband der Physiotherapeut*innen setzt sich Physio Austria für die Rechte aller Physiotherapeut*innen in Österreich ein. Mit Ihrer Mitgliedschaft unterstützen Sie dieses Engagement und tragen dazu bei, die Position des Berufsstandes der/des Physiotherapeutin/Physiotherapeuten kontinuierlich zu verbessern sowie den Nutzen des Berufs besser herauszustreichen und in der Gesellschaft zu kommunizieren.
Eine Mitgliedschaft bei Physio Austria bietet Ihnen darüber hinaus auch zahlreiche Vorteile!
- Auskunft und Beratung: Mitglieder erhalten im Verbandsbüro kostenlos mündliche und schriftliche Auskunft zu berufspolitischen und rechtlichen Fragen. Es steht Ihnen die rechtliche Beratung zu Fragen des Sozialrechts (Vertragspartnerrecht) und des Medizinrechts zur Verfügung.
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Rundum informiert: Das Fachmagazin Inform ist ausschließlich unseren Mitgliedern vorbehalten. Das Patient*innenmagazin Bewegt spricht Patient*innen und die breite Öffentlichkeit an und liegt Ihrem Inform bei. Sie können es in Ihrer Praxis auflegen und Ihre Patient*innen so über Physiotherapie informieren. Ebenso kann das Magazin auf der Website nachgelesen werden. Ebenso erhalten Sie monatlich einen Newsletter mit Physiotherapie-relevanten Informationen.
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Unterstützung bei Fragen zur Aus- und Weiterbildung
- Qualitativ hochwertige und umfangreiche Seminare und Veranstaltungen zu fairen Preisen organisiert vom Physio Austria-Bildungsreferat phydelio
- Informations- und Werbematerial wie Fach- und Regionalfolder sowie Informationsblätter für Ihre Patient*innen und Ihre Praxis
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Rabatte und Sonderkonditionen bei unseren Kooperationspartnern.
Wer kann Mitglied bei Physio Austria werden?
Alle Physiotherapeut*innen haben die Möglichkeit Mitglied bei Physio Austria zu werden. Die Arten der Mitgliedschaft und die Beitrittsmodalitäten sind in unseren Statuten verankert und Sie können diese auch gerne im Büro des Bundesverbandes erfragen.
Die Mitgliedschaft für Studierende in Ausbildung an einer FH, Pensionierte und Jubiläumsmitglieder* ist kostenlos!
Studierende einer Fachhochschule können bereits während der Ausbildung Physio Austria beitreten und alle Vorteile einer Mitgliedschaft nutzen. Als Nachweis benötigen wir eine Inskriptionsbestätigung. Bitte diese bei der Anmeldung zur Mitgliedschaft mitschicken.
Wie hoch ist der Mitgliedsbeitrag bei Physio Austria?
Die Höhe des Mitgliedsbeitrags für jede Art der Mitgliedschaft wird von der Generalversammlung festgelegt. Für die Jahre 2025 und 2026 wurden von der Generalversammlung 2024 folgende Mitgliedsbeiträge festgelegt:
- Ordentliche Mitglieder: 380 € (1)
- Außerordentliche Mitglieder: 380 €
- Mitglieder in Karenz: 190 €
- Pensionierte Mitglieder: kostenlos
- Doppelmitglieder: 190 €
- Juniormitglieder 1 (Ordentliche Mitglieder im ersten Berufsjahr): 80 € (2),(3)
- Juniormitglieder 2 (Ordentliche Mitglieder im zweiten Berufsjahr): 80 € (Voraussetzung für die Inanspruchnahme der Junior-Mitgliedschaft im zweiten Berufsjahr ist eine Studierenden-Mitgliedschaft. Das heißt, sie kann nur dann in Anspruch genommen werden, wenn davor bereits eine Studierenden-Mitgliedschaft bestand)
- Studierende (in Ausbildung an einer Fachhochschule in Österreich): kostenlos
- *Bei 40jähriger Mitgliedschaft (Jubiläumsmitglied): kostenlos
Sie möchten Mitglied werden? Bitte nutzen sie die Möglichkeit der Onlineanmeldung!
Weitere Informationen zu den Mitgliedsbeiträgen finden Sie in der Beitragsordnung.
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(1) Mitgliedsbeitrag bei Neueintritt: Wenn jemand zum ersten Mal Mitglied bei Physio Austria wird, gelten folgende Regelungen für das erste Beitrittsjahr:
5.1. Beitritt bis 30. Juni: Ordentliche und außerordentliche Mitglieder erhalten eine Reduktion von 25 % auf den Jahresmitgliedsbeitrag.
5.2. Beitritt zwischen 1. Juli und 15. November: Die Reduktion beträgt 50 % des regulären Jahresmitgliedsbeitrags.
5.3. Beitritt ab 16. November: Für das laufende Kalenderjahr ist kein Mitgliedsbeitrag mehr zu zahlen. Die Mitgliedschaft gilt bereits für das folgende Jahr, für das der volle Beitrag verrechnet wird.
Diese Regelungen gelten ausschließlich für den erstmaligen Beitritt im ersten
Beitrittsjahr.
6. Wiedereintritt: Wenn eine frühere Mitgliedschaft bei Physio Austria bestanden hat, gilt beim Wiedereintritt:
6.1. Erfolgt der Wiedereintritt im Zeitraum 01. Jänner bis 15. November, ist der volle Mitgliedsbeitrag zu entrichten.
6.2. Im Zeitraum 01. Jänner bis 15. November wiedereintretende Mitglieder erhalten einmalig 20 € Ermäßigung bei der Buchung einer Fortbildung über phydelio, das Bildungsreferat von Physio Austria.
6.3. Wiedereintritt ab 16. November: Für das laufende Kalenderjahr ist kein Mitgliedsbeitrag mehr zu zahlen. Die Mitgliedschaft gilt bereits für das folgende Jahr, für das der volle Beitrag verrechnet wird.
7. Juniormitglieder und fördernde Mitglieder zahlen auch bei einem Beitritt während des Vereinsjahres den vollen für ihre Art der Mitgliedschaft festgelegten Jahresmitgliedsbeitrag.
(2) Juniormitglieder 1: Alle Absolvent*innen, die ihr Studium an einer Fachhochschule in Österreich absolviert haben, können im 1. Berufsjahr die Junior-Mitgliedschaft in Anspruch nehmen.
(3) Sonderregelung für österreichische Studierende, die die Ausbildung im Ausland absolviert haben: Österreichische Staatsbürger*innen, die ihre Physiotherapie-Ausbildung im Ausland absolviert haben und nach Abschluss ihres Studiums in Österreich beruflich tätig werden, haben ebenfalls die Möglichkeit, den vergünstigten "Juniormitglied"-Tarif in Anspruch zu nehmen. Voraussetzung dafür ist die Berechtigung zur Berufsausübung (Eintrag im Gesundheitsberuferegister).
- Erfolgt der Antrag auf Mitgliedschaft bis Ende Juni, gilt die Juniormitgliedschaft für das laufende Kalenderjahr.
- Erfolgt der Antrag auf Mitgliedschaft ab Juli, kann die Juniormitgliedschaft für das laufende Kalenderjahr und das Folgejahr in Anspruch genommen werden.
| Anhang | Größe |
|---|---|
| Beitragsordnung | 99.77 KB |
| Anmeldeformular Mitgliedschaft | 1.71 MB |
| Erfolge feiern_Zukunft gestalten | 323.57 KB |
Arten der Mitgliedschaft
Ordentliche Mitglieder
Ordentliche Mitglieder sind jene, die nach dem Bundesgesetz über die Regelung der gehobenen-medizinisch-technischen Dienste (gem. § 3 MTD-Gesetz BGBL 460/1992 in der jeweils geltenden Fassung) zur Berufsausübung berechtigt sind.
Studierende Mitglieder
Studierende Mitglieder sind jene, die sich als Studierende an einer österreichischen Fachhochschule in Ausbildung befinden, für die Dauer der Ausbildung.
Außerordentliche Mitglieder
Außerordentliche Mitglieder sind jene, die einen inländischen Abschluss oder einen ausländischen, der österreichischen Bachelorurkunde vergleichbaren Abschluss nachweisen können.
Die Mitgliedschaft nach Punkt 5.2. der Statuten geht mit der Verleihung der Bachelorurkunde automatisch in eine außerordentliche Mitgliedschaft über. Die Mitgliedschaft nach Punkt 5.3. der Statuten geht mit der Bewilligung zur Berufsausübung in Österreich (gültige Registrierung im Gesundheitsberuferegister) automatisch in eine ordentliche Mitgliedschaft über.
Ehrenmitglieder
Ehrenmitglieder sind jene, die aufgrund ihrer besonderen Verdienste um den Verein zum Ehrenmitglied ernannt werden.
Fördernde Mitglieder
Fördernde Mitglieder sind jene, die als physische oder juristische Personen einen Jahresmitgliedsbeitrag zur Förderung des Vereins leisten.
| Anhang | Größe |
|---|---|
| Statuten_2020 | 235.74 KB |