Informationen zur Verlängerung im Gesundheitsberuferegister

Die Gesundheit Österreich GmbH ersucht um Weiterleitung einer Information über die notwendige Verlängerung der Berufsberechtigung an alle betroffenen Berufsangehörigen. Eine Verlängerung der Berufsberechtigung ist frühestens drei Monate vor Ablauf des Gültigkeitsdatums möglich. Dieses individuelle Datum ist auf der Rückseite des Berufsausweises ersichtlich und kann auch im öffentlichen Register abgefragt werden. Sobald die Durchführung ihrer Verlängerung möglich ist, erhalten die Berufsangehörigen eine schriftliche Erinnerung. Die Verlängerung kann online mittels Handysignatur, durch Anforderung eines Verlängerungsantrags oder persönlich bei der Behörde erfolgen. Details finden Sie im PDF im Downloadbereich.

Update: 27.03.2023

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Informationen zum Register und zur Eintragung finden Sie auf der offiziellen Webseite des Gesundheitsberuferegisters/GBR.

Physiotherapeut*innen, die neu in den Beruf einsteigen, müssen sich vor Berufsantritt registrieren lassen.

Antworten auf häufige Fragen hinsichtlich erstmaliger Registrierung, möglicher Änderungen einer bestehenden Registrierung usw. finden Sie in den FaQs der beiden Registrierungsbehörden (Stand: Juli 2019).


Patient*innen, Klient*innen, Arbeitgeber*innen, Interessierte und die allgemeine Öffentlichkeit können hier Einsicht in das Gesundheitsberuferegister nehmen.


Für die Registrierung sind zwei unterschiedliche Behörden, je nach Art der Berufsausübung zuständig:

  • (überwiegend) angestellt tätig: Arbeiterkammer/AK (siehe Links). Die AK ist ebenso für die Registrierung aktuell Arbeitssuchender zuständig.

Bei der persönlichen Registrierung beachten Sie bitte das mögliche Erfordernis einer Terminvereinbarung bei der Behörde.

  • (überwiegend) freiberuflich tätig: Gesundheit Österreich GmbH/GÖG (siehe Links). Die GÖG ist ebenso für die Registrierung unselbstständig Tätiger ohne Mitgliedschaft bei der AK (z.B. Mitarbeiter*innen des Bundesheeres) und ehrenamtlich Tätige, sowie Absolvent*innen einer österreichischen FH und Personen mit Anerkennungs- oder Nostrifikationsbescheid bei Ausbildung im Ausland (noch nicht berufstätig in Österreich am 1.7.2019) zuständig.

Bei der persönlichen Registrierung beachten Sie bitte das mögliche Erfordernis einer Terminvereinbarung bei der Behörde.

Hier können alle Berufsangehörigen – unabhängig von der aktuellen Berufsausübung – online die Registrierung vornehmen. Beachten Sie bitte ergänzend die weiterführenden Informationen auf den rechts angeführten Seiten der AK, der GÖG und des GBR.

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Zur Eintragung verpflichtet sind alle Physiotherapeut*innen (und Angehörige der übrigen sechs MTD-Berufe sowie der Pflegeberufe), die in Österreich den Beruf ausüben oder auszuüben planen. Zur Eintragung berechtigt, aber nicht verpflichtet, sind darüber hinaus bspw. Personen, die den Beruf aktuell nicht oder nur im Ausland ausüben.

Weitere Hintergrundinformationen zur Registrierung finden Sie neben den Berichten von Physio Austria zum Beispiel auf der Webseite von MTD-Austria.

(aktualisiert am 13.1.2020)

Weiterführende Links:

Informationen des Bundesministeriums

GBR offizielle Webseite

GBR bei der AK

GBR bei der GÖG

 

 

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