Di., 19.12.2017 | in:
Arbeit, Gesundheit und Prävention

Folder zum Thema Ergonomie und Prävention am Arbeitsplatz

Durch die gesetzliche Verankerung können sich PhysiotherapeutInnen darauf berufen, dass die präventive Tätigkeit – Ergonomie durch Verhältnis- und Verhaltensprävention – einen Teil der gesetzlich festgelegten Präventionszeit darstellt. Siehe: Erlass zu sonstige Fachleute samt Beilage BMWA-461.302/5049-III/3/2004. (Link nach Stand 17.05.2022 nicht mehr abrufbar)

Da PhysiotherapeutInnen bekanntlich nicht nur in der Gesundheitsförderung – die zudem nicht nur in der betrieblichen Versorgung gegeben ist, sondern auch speziell in den Betrieben an den Arbeitsplätzen mit Verhältnisprävention und Verhaltensprävention – tätig sind, hat sich das fachliche Netzwerk Arbeit, Gesundheit und Prävention dazu entschlossen, zur bestehenden Broschüre der betrieblichen Gesundheitsförderung einen Folder zu gestalten.

Dieser Folder gibt den Arbeitgebern und auch den Stakeholdern in diesem Bereich Aufschluss darüber, wie PhysiotherapeutInnen vor Ort in den Betrieben vorgehen. Er zeigt auf, was den Menschen am Arbeitsplatz beeinflusst, wie die Interventionen zur Prävention geplant und umgesetzt werden und dass PhysiotherapeutInnen im Team der Präventivkräfte verlässliche PartnerInnen hinsichtlich der Ergonomie und Gesundheit am Arbeitsplatz sind.

 

Bei Interesse können der Folder „PhysiotherapeutInnen als PartnerInnen, Ergonomie und Prävention am Arbeitsplatz“ und die Broschüre „Betriebliche Gesundheitsförderung“ bei Physio Austria bestellt werden.