BVAEB: Erhöhung Selbstbehalt & Einmalzahlung für Vertragstherapeut*innen
BVAEB: Unveränderte Tarife 2026, höherer Selbstbehalt und Einmalzahlung für Vertragstherapeut*innen
Die BVAEB (Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter, Eisenbahnen und Bergbau) hat für das Jahr 2026 keine Anpassung der Tarife vorgenommen. Wie bereits bei der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK) bleiben die Tarifwerte auf dem Stand von 2025. Diese Tarife bilden weiterhin die Grundlage für die Kostenerstattung bei physiotherapeutischen Leistungen, die von Wahltherapeut*innen erbracht werden.
Erhöhung des Selbstbehalts mit Ende Mai 2026
Eine wesentliche Änderung betrifft jedoch den Selbstbehalt: Mit Ende Mai 2026 wurde dieser von bislang 10 % auf 20 % erhöht. Diese Anpassung wirkt sich direkt auf die Höhe der Rückerstattung für Patient*innen aus. Zu beachten ist jedoch, dass der tatsächliche Selbstbehalt je nach individueller Situation variieren kann. Aus diesem Grund ist es Physio Austria nicht möglich, pauschale oder verlässliche Aussagen über die konkret zu erwartende Rückerstattung im Einzelfall zu treffen.
Einmalzahlung für Vertragstherapeut*innen
Für Vertragstherapeut*innen, die am 31. Dezember 2026 in einem aufrechten Einzelvertragsverhältnis mit der BVAEB stehen, ist eine zusätzliche finanzielle Maßnahme vorgesehen: Sie erhalten eine Einmalzahlung in Höhe von 2,4 % ihrer individuellen Honorarsumme. Diese bezieht sich auf den Leistungszeitraum vom 1. Jänner 2026 bis 31. Dezember 2026 und wird exklusive der Position T15 (amtliches Kilometergeld) berechnet.
Voraussetzungen für Vertragsverhältnisse unverändert
Die Kriterien für den Abschluss eines Vertrags mit der BVAEB – etwa hinsichtlich Berufserfahrung oder weiterer Zugangsvoraussetzungen – bleiben unverändert und entsprechen weiterhin jenen der ÖGK.