Nachsorge für Sie

Rehabilitation in freier Praxis

von Johannes Pagitsch, MSc

Frau H., 46 Jahre alt, zog sich einen Bruch des Unterschenkels zu. Nach erfolgreicher Operation und der ersten Nachbehandlung im Krankenhaus ist die Patientin nach Hause entlassen worden. Wie geht es nun mit der medizinischen Nachbetreuung weiter und welche Rolle spielt dabei die niedergelassene Physiotherapie?

Im Krankenhaus hat Frau H. bereits erste physiotherapeutische Behandlungen erhalten. Entscheidend ist nun, diese physiotherapeutischen Interventionen auch ambulant weiterzuführen, um einen optimalen Behandlungsverlauf zu erreichen, idealerweise unmittelbar nach dem Krankenhausaufenthalt. Dabei ist es notwendig, sich bei einem niedergelassenen Physiotherapeuten oder einer Physiotherapeutin einen Ersttermin zu vereinbaren. Eine notwendige Verordnung zur Physiotherapie und einen entsprechenden Behandlungsplan erhält Frau H. von ihrer Operateurin. Bei der Erstkonsultation erstellt die Physiotherapeutin von Frau H. einen physiotherapeutischen Befund, bespricht den ärztlichen Behandlungsplan und erarbeitet gemeinsam mit Frau H. die Therapieziele.

Gerade in den ersten Wochen nach einer Verletzung oder einer Operation ist es besonders wichtig, das verletzte Gewebe nicht zu schonen – aber auch nicht zu überfordern. Hierbei setzt Frau H.s Physiotherapeutin gezielte Schritte wie manuelle Therapie (Lockerung der Muskulatur oder schmerzfreie passive Gelenksmobilisationen), aber auch passive und aktive Bewegungen sind in dieser Phase der Rehabilitation essenziell. Eine ständige Rücksprache der Physiotherapeutin mit dem behandelten Arzt bzw. der behandelnden Ärztin garantiert Frau H. einen optimalen Behandlungsverlauf.

 

Wie oft, wie lange?

Sind in der ersten Phase nach einem Krankenhausaufenthalt noch zwei bis drei Behandlungen pro Woche nötig, kann mit steigender Belastung des Beines bzw. zunehmender Selbstständigkeit der Patientin eine physiotherapeutische Einheit pro Woche genügen. Entscheidend hierbei ist die konsequente Mitarbeit der Patientin durch regelmäßige Durchführung des erstellten Übungsprogrammes. Eine physiotherapeutische Begleitung nach einem Krankenhausaufenthalt erstreckt sich mindestens über mehrere Wochen, kann aber sogar Monate dauern – abhängig von der Schwere der Verletzung.

Wenn wieder alle Aktivitäten des täglichen Lebens erreicht, die Berufsausübung erlangt und die Therapieziele erarbeitet wurden, kann die Rehabilitation als beendet angesehen werden. Es besteht auch nach Therapieabschluss die Möglichkeit, präventive Maßnahmen zu setzen wie z. B. das Trainieren spezieller motorischer und koordinativer Fähigkeiten, um einer erneuten Verletzung vorzubeugen. Für diese Prävention ist keine ärztliche Verordnung notwendig.

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Johannes Pagitsch, MSc

Finanzreferent

Aus der Ausgabe

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2021|12

Bewegt-Magazin Dezember 2021

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