Freiberufliche Berufsausübung
Die freiberufliche Berufsausübung der Physiotherapie erfolgt durch selbständige Physiotherapeut*innen (freier Beruf, kein Gewerbe) im Rahmen eigener Praxisräumlichkeiten oder von Hausbesuchen. Grundvoraussetzung ist die Meldung eines Berufssitzes. Die freiberufliche Berufsausübung basiert dabei auf der Grundlage eines Behandlungsvertrages zwischen der/dem Physiotherapeut*in und den Patient*innen/Klient*innen.
(MTD-Gesetz; s.a. Independent practitioner/Private practice s. WCPT Glossary: Terms used in WCPT’s policies and resources. Version 2.0. August 2013.)