FunktionärIn werden
Der vielfältigen Expertise zahlreicher engagierter und an der Weiterentwicklung der Physiotherapie interessierte Kolleginnen und Kollegen ist zu verdanken, dass unser Beruf diese beeindruckende Entwicklung nehmen konnte.
Funktionärsarten
Physio Austria unterscheidet folgende drei Funktionärsarten:
Bestellte FunktionärInnen
- FunktionärInnen, die gemäß Statuten vom Beirat von Physio Austria für Aufgaben fachlicher und organisatorischer Natur bestellt werden
- Jedes Mitglied kann sich für die Funktion bestellte Funktionärin/bestellter Funktionär bewerben
Gewählte FunktionärInnen
- FunktionärInnen, die gemäß Statuten von den Vereinsmitgliedern für die Funktion als PräsidentIn, FinanzreferentIn, Präsidiumsmitglied, Landesverbandsvorsitzde/r und Landesverbandsvorsitz-StellvertreterIn gewählt werden
- Jede bestellte Funktionärin/jeder bestellte Funktionär kann sich der Wahl für eine gewählte Funktion bei Physio Austria stellen
- gewählte FunktionärInnen werden nach Ablauf ihrer Amtszeit weiterhin als bestellte FunktionärInnen in die Verbandsarbeit eingebunden
Senior Advisor
- FunktionärInnen, die das Amt einer gewählten Funktionärin/eines gewählten Funktionärs ausgeübt haben und die aufgrund ihrer Kompetenz, Position oder Vernetzung einen über ihre Amtsperiode hinausgehenden Nutzen für Physio Austria stiften, können von einer durch den Beirat eingesetzten Kommission für die zuletzt wahrgenommene gewählte Funktion mit der Zusatzbezeichnung "Senior Advisor" bestellt werden (z.b. Senior Advisor PräsidentIn, Senior Advisor Landesverbandsvorsitzende/r Steiermark). Sie unterstützen die aktuelle Funktionärin/den aktuellen Funktionär auf deren/dessen Anfrage und in deren/dessen Auftrag in der Erfüllung der Aufgaben.
- Die Bestellung zum Senior Advisor erfolgt auf der Basis eines Commitments zwischen Beirat und der Person die für diese Funktion angefragt wird, wobei die Absichtserklärung zur Bestellung zum Senior Advisor gemäß Beiratsbeschluss auch während der noch aufrechten Amtszeit als gewählter Funktionär erfolgen kann.
Anforderungskriterien für FunktionärInnen
Um FunktionärIn zu werden, sind folgende Voraussetzungen zu erfüllen:
- aufrechte Berufsberechtigung als PhysiotherapeutIn
- aufrechte Mitgliedschaft bei Physio Austria
- keine Zugehörigkeit bei einer nicht zugelassenen Partei
- kein Interessenkonflikt durch eine andere ausgeübte Funktionen in politischen Gremien, Interessenvertretungen etc.
- Bereitschaft zur ehrenamtlichen Tätigkeit, wobei Sie eingeladen sind, Interessenfelder bekannt zu geben
- Bereitschaft die Interessen von Physio Austria zu vertreten
- Unterzeichnung des "Commitment zu den Grundsätzen und Werten von Physio Austria"
- Empfehlung durch eine Referenzfunktionärin/einen Referenzfunktionär
Die Annahme der Bewerbung erfolgt nach Prüfung durch den Beirat.