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»ES IST NICHT GESETZESKONFORM,

DIE BERUFSBEZEICHNUNG DIPLOMIERTE/R

ASSISTENTiN FÜR PHYSIKALISCHE MEDIZIN

ODER DIPLOMIERTE/R PHYSIOTHERAPEUTiN

ZU FÜHREN.«

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physio

austria

inform

Dezember 2016

Themenschwerpunkt

Die Vermessung der Physiotherapie

Berufsbild

§ 2. (1) Der physiotherapeutische Dienst umfasst die

eigenverantwortliche Anwendung aller physiothera-

peutischen Maßnahmen nach ärztlicher Anordnung

im intra- und extramuralen Bereich, unter besonderer

Berücksichtigung funktioneller Zusammenhänge auf

den Gebieten der Gesundheitserziehung, Prophylaxe,

Therapie und Rehabilitation. Hierzu gehören insbe-

sondere mechanotherapeutische Maßnahmen, wie

alle Arten von Bewegungstherapie, Perzeption, manu-

elle Therapie der Gelenke, Atemtherapie, alle Arten

von Heilmassagen, Reflexzonentherapien, Lymph-

drainagen, Ultraschalltherapie, weiters alle elektro-,

thermo-, photo-, hydro- und balneotherapeutischen

Maßnahmen sowie berufsspezifische Befundungsver-

fahren und die Mitwirkung bei elektrodiagnostischen

Untersuchungen. Weiters umfaßt er ohne ärztliche

Anordnung die Beratung und Erziehung Gesunder in

den genannten Gebieten.

MTD-GESETZ

Berufsbezeichnung

Das Führen der korrekten Berufsbezeichnung laut

MTD-Gesetz ist nicht nur eine gesetzlich geregelte

Berufspflicht, sondern dient auch der Transparenz

und Information der PatientInnen und der Öffentlich-

keit. Bei einer Novelle des MTD-Gesetzes 2005

wurde für jede der sieben Sparten der MTD die Be-

rufsbezeichnungen geändert und den internationalen

Gepflogenheiten angepasst. Die korrekte Berufsbe-

zeichnung lautet seit dieser Novellierung »Physiothe-

rapeutin« bzw. »Physiotherapeut« und ist in Ausübung

des Berufes zu führen. Dies gilt für alle berufsberech-

tigten PhysiotherapeutInnen in Österreich und ist un-

abhängig vom Zeitpunkt des Ausbildungsabschlusses

und der damals im Diplom verzeichneten Berufs-

bezeichnung. Es ist nicht gesetzeskonform, die

Berufsbezeichnung DiplomierteR AssistentIn für

Physikalische Medizin oder DiplomierteR Physio-

therapeutIn zu führen.

BERUFSPFLICHT

© Giambra – Fotolia.com