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austria
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Dezember 2016
21
Qualitätsmerkmal
Weiterbildung
Neue Regelungen zur Fortbildungspflicht
Physiotherapeutische und medizinische Entwicklungen
machen eine kontinuierliche berufliche Fort- und Weiter-
bildung für eine qualitätsvolle Arbeit mit und für unsere
PatientInnen unabdingbar. Dieses Erfordernis ist bereits
seit 1996 auch im MTD-Gesetz, dem Bundesgesetz über
die Regelung der gehobenen medizinisch-technischen
Dienste, verankert. Neu ist, dass die Fortbildungsver-
pflichtung 2016 für die Angehörigen der MTD-Berufe
im Berufsgesetz erstmals quantifiziert wurde.
Physio Austria und die anderen MTD-Berufsverbände haben
bereits seit geraumer Zeit das MTD-CPD-Zertifikat entwickelt,
welches den Nachweis einer kontinuierlichen Fort- und Weiter-
bildung im Ausmaß von 100 Punkten in drei Jahren vorsieht.
Ein Modell, das bereits seit Jahren erfolgreich umgesetzt und
u. a. auch von Kostenträgern goutiert wird. Etwas zaghaft aber
doch zieht nun der Gesetzgeber nach.
Bisher hatten sich PhysiotherapeutInnen per Gesetz ȟber die
neuesten Entwicklungen und Erkenntnisse [der Physiotherapie]
sowie der medizinischen Wissenschaft, soweit diese für den
[physiotherapeutischen] Dienst relevant ist, regelmäßig fort-
zubilden.« Mit 2016 erfuhr die Fortbildungsverpflichtung –
auch bedingt durch die Entwicklungen um das Registrierungs-
gesetz – gleich zweimal eine Änderung. Die nunmehr letzt-
gültige Regelung im MTD-Gesetz, welche mit 28. September
2016 Geltung erlangt hat, lautet wie folgt:
»§ 11d (1) Angehörige der gehobenen medizinisch-technischen
Dienste sind verpflichtet, zur
1
Information über die neuesten Entwicklungen und
Erkenntnisse des jeweiligen medizinisch-technischen
Dienstes sowie der medizinischen Wissenschaft oder
2
Vertiefung der in der Ausbildung erworbenen
Kenntnisse und Fertigkeiten innerhalb von jeweils
fünf Jahren Fortbildungen in der Dauer von mindes-
tens 60 Stunden zu besuchen.«
Zudem wird in § 11 d festgehalten, dass »Über den Besuch
einer Fortbildung […] eine Bestätigung über die Dauer und
den Inhalt der Fortbildung auszustellen [ist]« und »Der (Die)
Bundesminister(in) für Gesundheit und Frauen […] durch
Verordnung Richtlinien über die Anerkennung von Fortbildungen
unter Bedachtnahme auf die vom MTD-Beirat erarbeiteten
Standards erlassen [kann].«
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Österreichisches Forum
Primärversorgung im Gesundheitswesen
(OEFOP) gegründet
Das OEFOP wurde im September 2016
als Plattform zur Vernetzung aller an der
Primärversorgung beteiligten AkteurInnen
mit dem Ziel, die Primärversorgung im
österreichischen Gesundheitssystem
zu verbessern, gegründet.
Nähere Informationen:
www.primärversorgung.orgZusammenarbeit MTD-Austria
mit AK und ÖGB
Kooperation und partnerschaftliche Haltung
prägen das berufspolitische Selbstverständnis
von MTD-Austria. In diesem Sinne haben
MTD-Austria, die Bundesarbeiterkammer
und der ÖGB am 20. September eine
»Allianz PRO MTD« gegründet. Nähere
Informationen:
www.mtd-austria.atFAQ zur Registrierung
Zum Thema Registrierung wurde nun
eine Information zu häufig gestellten
Fragen erstellt.
Diese ist auf
www.physioaustria.atsowie
www.mtd-austria.atonline abrufbar.
SERIE GESUNDHEITSPOLITIK
Mag. Nicole Muzar
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Der MTD-Beirat im BMGF
Mit der aktuellen Novellierung des MTD-
Gesetzes wurde die Einrichtung eines
MTD-Beirates beim Bundesministerium für
Gesundheit und Frauen gesetzlich verankert.
Die Aufgaben des Beirates sind insbesondere
die Beratung in fachlichen Angelegenheiten
des MTD-Gesetzes sowie die Erarbeitung
von Standards für die Anerkennung von
Fortbildungen.
Der MTD-Beirat setzt sich neben Ver-
treterInnen des BMGF und der GÖG auch
aus jeweils einer Vertretung der MTD-
Berufe – und damit einer Vertretung aus
der Physiotherapie – zusammen.
Nicht zu verwechseln ist der MTD-Beirat
mit dem Registrierungsbeirat, welcher
explizit im Zusammenhang mit der
Registrierung eingerichtet wird.