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physio

austria

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Dezember 2016

21

Qualitätsmerkmal

Weiterbildung

Neue Regelungen zur Fortbildungspflicht

Physiotherapeutische und medizinische Entwicklungen

machen eine kontinuierliche berufliche Fort- und Weiter-

bildung für eine qualitätsvolle Arbeit mit und für unsere

PatientInnen unabdingbar. Dieses Erfordernis ist bereits

seit 1996 auch im MTD-Gesetz, dem Bundesgesetz über

die Regelung der gehobenen medizinisch-technischen

Dienste, verankert. Neu ist, dass die Fortbildungsver-

pflichtung 2016 für die Angehörigen der MTD-Berufe

im Berufsgesetz erstmals quantifiziert wurde.

Physio Austria und die anderen MTD-Berufsverbände haben

bereits seit geraumer Zeit das MTD-CPD-Zertifikat entwickelt,

welches den Nachweis einer kontinuierlichen Fort- und Weiter-

bildung im Ausmaß von 100 Punkten in drei Jahren vorsieht.

Ein Modell, das bereits seit Jahren erfolgreich umgesetzt und

u. a. auch von Kostenträgern goutiert wird. Etwas zaghaft aber

doch zieht nun der Gesetzgeber nach.

Bisher hatten sich PhysiotherapeutInnen per Gesetz ȟber die

neuesten Entwicklungen und Erkenntnisse [der Physiotherapie]

sowie der medizinischen Wissenschaft, soweit diese für den

[physiotherapeutischen] Dienst relevant ist, regelmäßig fort-

zubilden.« Mit 2016 erfuhr die Fortbildungsverpflichtung –

auch bedingt durch die Entwicklungen um das Registrierungs-

gesetz – gleich zweimal eine Änderung. Die nunmehr letzt-

gültige Regelung im MTD-Gesetz, welche mit 28. September

2016 Geltung erlangt hat, lautet wie folgt:

»§ 11d (1) Angehörige der gehobenen medizinisch-technischen

Dienste sind verpflichtet, zur

1

Information über die neuesten Entwicklungen und

Erkenntnisse des jeweiligen medizinisch-technischen

Dienstes sowie der medizinischen Wissenschaft oder

2

Vertiefung der in der Ausbildung erworbenen

Kenntnisse und Fertigkeiten innerhalb von jeweils

fünf Jahren Fortbildungen in der Dauer von mindes-

tens 60 Stunden zu besuchen.«

Zudem wird in § 11 d festgehalten, dass »Über den Besuch

einer Fortbildung […] eine Bestätigung über die Dauer und

den Inhalt der Fortbildung auszustellen [ist]« und »Der (Die)

Bundesminister(in) für Gesundheit und Frauen […] durch

Verordnung Richtlinien über die Anerkennung von Fortbildungen

unter Bedachtnahme auf die vom MTD-Beirat erarbeiteten

Standards erlassen [kann].«

© BillionPhotos.com – Fotolia.com

Österreichisches Forum

Primärversorgung im Gesundheitswesen

(OEFOP) gegründet

Das OEFOP wurde im September 2016

als Plattform zur Vernetzung aller an der

Primärversorgung beteiligten AkteurInnen

mit dem Ziel, die Primärversorgung im

österreichischen Gesundheitssystem

zu verbessern, gegründet.

Nähere Informationen:

www.primärversorgung.org

Zusammenarbeit MTD-Austria

mit AK und ÖGB

Kooperation und partnerschaftliche Haltung

prägen das berufspolitische Selbstverständnis

von MTD-Austria. In diesem Sinne haben

MTD-Austria, die Bundesarbeiterkammer

und der ÖGB am 20. September eine

»Allianz PRO MTD« gegründet. Nähere

Informationen:

www.mtd-austria.at

FAQ zur Registrierung

Zum Thema Registrierung wurde nun

eine Information zu häufig gestellten

Fragen erstellt.

Diese ist auf

www.physioaustria.at

sowie

www.mtd-austria.at

online abrufbar.

SERIE GESUNDHEITSPOLITIK

Mag. Nicole Muzar

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Der MTD-Beirat im BMGF

Mit der aktuellen Novellierung des MTD-

Gesetzes wurde die Einrichtung eines

MTD-Beirates beim Bundesministerium für

Gesundheit und Frauen gesetzlich verankert.

Die Aufgaben des Beirates sind insbesondere

die Beratung in fachlichen Angelegenheiten

des MTD-Gesetzes sowie die Erarbeitung

von Standards für die Anerkennung von

Fortbildungen.

Der MTD-Beirat setzt sich neben Ver-

treterInnen des BMGF und der GÖG auch

aus jeweils einer Vertretung der MTD-

Berufe – und damit einer Vertretung aus

der Physiotherapie – zusammen.

Nicht zu verwechseln ist der MTD-Beirat

mit dem Registrierungsbeirat, welcher

explizit im Zusammenhang mit der

Registrierung eingerichtet wird.