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physio

austria

inform

Juni 2017

Rechtliche Aspekte

Wie sieht der österreichische Gesetzgeber den Aspekt

des Umgangs mit dem Faktor Geschlecht? Betrachten

wir das Bundesgesetz über die Regelung der gehobenen

medizinisch-technischen Dienste (MTD-Gesetz), in

dem unter anderem die Berufspflichten der Physio-

therapeutInnen geregelt sind.

§11 Abs.1 des MTD-Gesetzt besagt, dass Physiothera-

peutInnen verpflichtet sind, den Beruf gewissenhaft

auszuüben, ohne Unterschiede zwischen PatientInnen zu

machen. Darunter fällt natürlich auch der Faktor des Ge-

schlechts und der Geschlechtsidentität eines Menschen.

Dies wirft die Frage auf, ob einE TherapeutIn PatientInnen

aufgrund eines bestimmten Geschlechts bevorzugen darf.

Das Wiener Antidiskriminierungsgesetz legt unter dem

§2 (1) fest, dass Diskriminierung aufgrund einer Ge-

schlechtsidentität oder des Geschlechts verboten ist.

Im 7. Absatz wird allerdings näher beschrieben, dass

es sich um keine Diskriminierung handelt, wenn sie

objektiv und angemessen sowie durch ein rechtmäßiges

Ziel sachlich gerechtfertigt ist und die Mittel zur Errei-

chung dieses Ziels angemessen und erforderlich sind.

Die Gender-Mainstreaming-Richtlinie der EU oder die

ethischen Grundsätze des WCPT spielen ebenfalls eine

Rolle, wenn es um die Handhabung des Faktors Ge-

schlecht in der physiotherapeutischen Arbeit geht.

Themenschwerpunkt

Gendermedizin in der Physiotherapie

LITERATUR

Kautzky-Willer, A. (2012).

Gendermedizin. Böhler Verlag.

Kolip, P., et al. (2009). Geschlech-

tergerechte Gesundheitsförderung

und Prävention. Theoretische

Grundlagen und Modelle guter

Praxis. Juventa Verlag.

Rieder, A., et al. (2008). Gender

Medizin. Geschelchtsspezifische

Aspekte für die klinische Praxis.

Springer Verlag.

Soundy, A., et al. (2013). Sexual

professional bounderies perceived

by undergraduate and graduate

physiotherapists. A cross sectio-

nal survey. Physiotherapy.

99:298-304.