inform Nr.2 April 2014 - page 7

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April 2014
7
ÜBERBLICK
Constance Schlegl
In den letzten Jahren gewann die Gesund-
heitsförderung und Prävention zunehmend
an Bedeutung. Gründe dafür sind unter an-
derem die demographische Entwicklung mit
dem steigenden Anteil älterer Menschen und
die Grenzen der individuell-kurativen Medi-
zin. Gesundheitsförderung und Prävention
zählen auch zum Berufsbild der Physiothera-
pie. Sie werden künftig einen noch größeren
Stellenwert auch im Arbeitsfeld der Physio-
therapeutInnen einnehmen.
Wer darf in Österreich Gesundheits-
förderung und Prävention anbieten und
wer finanziert die Maßnahmen?
Durch die hohe Nachfrage versuchen sich
zunehmend mehr (oder weniger) seriöse
»Gesundheitsanbieter« – neben den gesetz-
lich geregelten Gesundheitsberufen am
Markt zu positionieren. Was gesetzlich gere-
gelt ist, wer was anbieten darf und wer die
Finanzierung übernimmt ist oft ein komple-
xes Geschehen und nicht einfach aufzuglie-
dern »Unter einem Gesundheitsberuf ist ein
auf Grundlage des Kompetenztatbestandes
Gesundheitswesen
(Art. 10 Abs. 1 Z 12 B-
VG) gesetzlich geregelter Beruf zu verstehen,
dessen Berufsbild die Umsetzung von Maß-
nahmen zur Obsorge für den allgemeinen
Gesundheitszustand der Bevölkerung um-
fasst. Darunter sind Tätigkeiten im Rahmen
der Gesundheitsversorgung definiert, die un-
mittelbar am bzw. unmittelbar oder mittelbar
für den Menschen zum Zwecke der Förde-
rung, Erhaltung, Wiederherstellung oder
Verbesserung der Gesundheit im ganzheit-
lichen Sinn und in allen Phasen des Lebens
erbracht werden«.
(Quelle: BMG,
/
Schwerpunkte/Berufe/)
Gesetzliche Grundlagen für
Gesundheitsförderung und Prävention
Gesetzliche Grundlagen finden sich unter
anderem im Gesundheitsförderungsgesetz,
dem ASVG und Parallelbestimmungen,
dem Schulunterrichtsgesetz, der Mutter-
Kind-Pass-Verordnung, dem Tabakgesetz,
diversen Immisionvorschriften, dem Sozial-
hilfegesetz der Länder sowie dem Arbeit-
nehmerInnenschutzgesetz.
Maßnahmen der Gesundheitsförderung
fallen in die Zuständigkeit von Bund, Län-
dern, Gemeinden und Sozialversicherung.
Das Gesundheitsförderungsgesetz und
Fonds Gesundes Österreich (FGÖ)
1998 wurde in Österreich das Gesundheits-
förderungsgesetz beschlossen. Unter ande-
rem aus den Mitteln der Umsatzsteuer
werden die Aktivitäten des Fonds Gesundes
Österreich finanziert. 7,25 Millionen Euro
aus öffentlichen Mitteln stehen dem FGÖ
jährlich für die Umsetzung seiner Gesund-
heitsförderungs-Aktivitäten zur Verfügung.
Inhaltlich umfasst das Gesetz Maßnahmen
und Initiativen zur Erhaltung, Förderung und
Verbesserung der Gesundheit der Bevölke-
rung und die Aufklärung und Information
über vermeidbare Krankheiten sowie über
seelische, geistige und soziale Faktoren,
die Gesundheit beeinflussen.
Die Sozialversicherungen
Zu den Leistungen der Sozialversicherung
zählen die medizinische Rehabilitation
(zuzuordnen der Tertiärprävention), Vorsor-
geuntersuchungen und Angebote wie z.B.
Raucherentwöhnung oder Ernährungsbera-
tung. Gesundheitsförderung und Prävention
waren immer schon Teil der Aufgaben der
Sozialversicherungen, jedoch nicht als
primäre Aufgabe – außer der Unfallversiche-
rung. Diese hat einen umfassenden Prä-
ventionsauftrag für die Arbeitswelt.
Constance Schlegl
ist langjährige freiberufliche
Physiotherapeutin. Sie ist
darüber hinaus Vorsitzende
des Landesverbandes Wien
von Physio Austria und
stv. Leiterin des fachlichen
Netzwerks Geriatrie.
Wer macht was in der
Gesundheitsförderung?
Und wer bezahlt?
Gesundheitsförderung und Prävention gewinnen
zusehends an Bedeutung. Aber wer ist für welche
Leistung verantwortlich?
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