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physio

austria

inform

September 2017

23

Lange gehangen –

unreif gepflückt –

bedingt genießbar

Erste gesetzliche Regelung

für neue Formen der Primärversorgung

Dringlich der politische Auftrag, stark der Unterschied der Positionen

der Stakeholder und überaus klein war der gemeinsame Nenner.

Die Voraussetzungen für eine Neuordnung der Primärversorgung

waren keine leichten, als im Mai die politischen Verhandlungen um

die Letztfassung in die „heiße Phase“ gingen, ja sogar vollständig

zu scheitern drohten. Letztendlich wurde Ende Juni das Primärver-

sorgungsgesetzes 2017 vom Nationalrat beschlossen.

Trotz schwieriger Bedingungen überrascht dieses Gesetz durch den geringen

Stellenwert, den es den Leistungen der nicht ärztlichen Gesundheitsberufe und

der multiprofessionellen Zusammenarbeit letztendlich beimisst. Die Innovations-

kraft des Primärversorgungsgesetzes (PVG) ist in der derzeitigen Fassung ent-

sprechend überschaubar. Durch die beschlossene Fassung bleibt das Vorhaben

einer nur multiprofessionell denkbaren Neuausrichtung der Primärversorgung

ohne gesetzliche Regelung zur Leistungsspezifizierung und Honorierung der

nicht ärztlichen Gesundheitsberufe im Ansatz stecken.

Kernelemente der Primärversorgung blieben durch das mit den Stimmen von

SPÖ und ÖVP beschlossene Gesetz unberücksichtigt. Weder die verbindliche

strukturelle Einbindung der nicht ärztlichen Gesundheitsberufe in die Primär-

versorgung noch die sichtbare Ausweisung und Honorierung deren Leistungen

werden verbindlich geregelt. Die Kernforderung von Physio Austria und

weiteren wesentlichen Gesundheitsberufen wurde schließlich durch einen

Entschließungsantrag der Grünen an den Nationalrat und damit in den parla-

mentarischen Abstimmungsprozess eingebracht. Unserer Kernforderung wurde

in einer gemeinsamen Pressekonferenz mit starkem Echo Ausdruck verschafft:

Wir fordern die Schaffung einer gesetzlichen Grundlage für einen Primärver-

sorgungs-Rahmenvertrag für die nicht ärztlichen Gesundheitsberufe. Da die

geforderten Regelungen auch in den letzten Zügen der parlamentarischen

Abstimmung nicht eingefügt wurden, sind die Leistungen als Teil nicht näher

definierter Pauschalen vorgesehen. Sie werden nicht durch die entsprechende

eigene Interessenvertretung als Primärversorgungs-Gesamtvertrag verhandelt.

Verbindlich ist lediglich die Beiziehung von Pflegepersonen im Kernteam vorge-

sehen. Die Leistungen weiterer Gesundheitsberufe sind – je nach regionalem

Bedarf – der Verhandlung durch die Ärztekammer, die einzelnen Länder, Sozial-

versicherungsträger und Betreiber der Primärversorgungseinheit überlassen.

Die Forderungen von Physio Austria bleiben weiterhin aktuell und werden auch

während der nun folgenden Umsetzungsphase aktiv verfolgt!

Aktionsplan Frauengesundheit

Frauen und Männer unterscheiden sich

im Hinblick auf Gesundheitsrisiken und

-verhalten sowie Krankheitsverläufe. Der

Aktionsplan Frauengesundheit beinhaltet

17 Wirkungsziele und 40 Maßnahmen,

die zu mehr gesundheitlicher Chancen-

gerechtigkeit beitragen sollen. Er steht

auf

www.bmgf.gv.at

zum Download

zur Verfügung.

Europäisches Forum Alpbach

Vom 16. August bis 1. September trafen

sich Interessierte aus Wissenschaft, Politik,

Wirtschaft, Kultur sowie dem Gesundheits-

wesen, um das Spannungsfeld zwischen

»Konflikt & Kooperation« zu beleuchten.

Die Alpbacher Gesundheitsgespräche

fanden vom 20. bis 22. August statt.

Inhalte und Programmpunkte zum

Nachlesen:

www.alpbach.org

SERIE GESUNDHEITSPOLITIK

Mag. Agnes Görny

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Österreichischer Strukturplan

Gesundheit (ÖSG) 2017

Ende Juni wurde der ÖSG 2017 von der

Bundes-Zielsteuerungskommission be-

schlossen. Er enthält Planungsaussagen

für ausgewählte Bereiche der ambulanten

und der akutstationären Versorgung, für

die ambulante und stationäre Rehabilitation

und für medizinisch-technische Großgeräte.

Nähere Informationen:

www.bmgf.gv.at

Mag. Agnes Görny

Ressort Medizinrecht

Physio Austria