

physio
austria
inform
September 2017
23
Lange gehangen –
unreif gepflückt –
bedingt genießbar
Erste gesetzliche Regelung
für neue Formen der Primärversorgung
Dringlich der politische Auftrag, stark der Unterschied der Positionen
der Stakeholder und überaus klein war der gemeinsame Nenner.
Die Voraussetzungen für eine Neuordnung der Primärversorgung
waren keine leichten, als im Mai die politischen Verhandlungen um
die Letztfassung in die „heiße Phase“ gingen, ja sogar vollständig
zu scheitern drohten. Letztendlich wurde Ende Juni das Primärver-
sorgungsgesetzes 2017 vom Nationalrat beschlossen.
Trotz schwieriger Bedingungen überrascht dieses Gesetz durch den geringen
Stellenwert, den es den Leistungen der nicht ärztlichen Gesundheitsberufe und
der multiprofessionellen Zusammenarbeit letztendlich beimisst. Die Innovations-
kraft des Primärversorgungsgesetzes (PVG) ist in der derzeitigen Fassung ent-
sprechend überschaubar. Durch die beschlossene Fassung bleibt das Vorhaben
einer nur multiprofessionell denkbaren Neuausrichtung der Primärversorgung
ohne gesetzliche Regelung zur Leistungsspezifizierung und Honorierung der
nicht ärztlichen Gesundheitsberufe im Ansatz stecken.
Kernelemente der Primärversorgung blieben durch das mit den Stimmen von
SPÖ und ÖVP beschlossene Gesetz unberücksichtigt. Weder die verbindliche
strukturelle Einbindung der nicht ärztlichen Gesundheitsberufe in die Primär-
versorgung noch die sichtbare Ausweisung und Honorierung deren Leistungen
werden verbindlich geregelt. Die Kernforderung von Physio Austria und
weiteren wesentlichen Gesundheitsberufen wurde schließlich durch einen
Entschließungsantrag der Grünen an den Nationalrat und damit in den parla-
mentarischen Abstimmungsprozess eingebracht. Unserer Kernforderung wurde
in einer gemeinsamen Pressekonferenz mit starkem Echo Ausdruck verschafft:
Wir fordern die Schaffung einer gesetzlichen Grundlage für einen Primärver-
sorgungs-Rahmenvertrag für die nicht ärztlichen Gesundheitsberufe. Da die
geforderten Regelungen auch in den letzten Zügen der parlamentarischen
Abstimmung nicht eingefügt wurden, sind die Leistungen als Teil nicht näher
definierter Pauschalen vorgesehen. Sie werden nicht durch die entsprechende
eigene Interessenvertretung als Primärversorgungs-Gesamtvertrag verhandelt.
Verbindlich ist lediglich die Beiziehung von Pflegepersonen im Kernteam vorge-
sehen. Die Leistungen weiterer Gesundheitsberufe sind – je nach regionalem
Bedarf – der Verhandlung durch die Ärztekammer, die einzelnen Länder, Sozial-
versicherungsträger und Betreiber der Primärversorgungseinheit überlassen.
Die Forderungen von Physio Austria bleiben weiterhin aktuell und werden auch
während der nun folgenden Umsetzungsphase aktiv verfolgt!
◼
Aktionsplan Frauengesundheit
Frauen und Männer unterscheiden sich
im Hinblick auf Gesundheitsrisiken und
-verhalten sowie Krankheitsverläufe. Der
Aktionsplan Frauengesundheit beinhaltet
17 Wirkungsziele und 40 Maßnahmen,
die zu mehr gesundheitlicher Chancen-
gerechtigkeit beitragen sollen. Er steht
auf
www.bmgf.gv.atzum Download
zur Verfügung.
Europäisches Forum Alpbach
Vom 16. August bis 1. September trafen
sich Interessierte aus Wissenschaft, Politik,
Wirtschaft, Kultur sowie dem Gesundheits-
wesen, um das Spannungsfeld zwischen
»Konflikt & Kooperation« zu beleuchten.
Die Alpbacher Gesundheitsgespräche
fanden vom 20. bis 22. August statt.
Inhalte und Programmpunkte zum
Nachlesen:
www.alpbach.orgSERIE GESUNDHEITSPOLITIK
Mag. Agnes Görny
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Österreichischer Strukturplan
Gesundheit (ÖSG) 2017
Ende Juni wurde der ÖSG 2017 von der
Bundes-Zielsteuerungskommission be-
schlossen. Er enthält Planungsaussagen
für ausgewählte Bereiche der ambulanten
und der akutstationären Versorgung, für
die ambulante und stationäre Rehabilitation
und für medizinisch-technische Großgeräte.
Nähere Informationen:
www.bmgf.gv.atMag. Agnes Görny
Ressort Medizinrecht
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