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physio

austria

inform

Februar 2017

PARADIGMENWECHSEL

Quelle: Autorin

Umfassende Barrierefreiheit

Damit Menschen mit Behinderungen ungehindert und

gleichberechtigt an der Gesellschaft teilhaben können,

ist umfassende Barrierefreiheit erforderlich. Damit kann

sichergestellt werden, dass Menschen mit Behinderun-

gen etwas ohne fremde Hilfe nutzen können und einen

eigenständigen und selbstbestimmten Zugang – insbe-

sondere zu Räumen und Dienstleistungen – haben.

Dabei geht es also nicht nur um bauliche Barrierefreiheit

für Menschen mit Mobilitätsbeeinträchtigungen, sondern

auch um kommunikative Barrierefreiheit. Hier ist an

Menschen mit Sinnesbeeinträchtigungen zu denken

und darauf zu achten, dass Informationen nicht nur über

einen Sinn erfassbar zur Verfügung gestellt werden

(Zwei-Sinne-Prinzip). Wichtig sind barrierefreie Web-

seiten und Informationen in leichter Sprache für Men-

schen mit Lernschwierigkeiten. Neben den kommunika-

tiven Anforderungen an Barrierefreiheit, die auch in der

Physiotherapie selbst zu beachten sind, kommt Vor-

urteilen eine besondere Bedeutung zu, da diese soziale

Barrieren darstellen.

Durch umfassende Barrierefreiheit kann Chancen-

gleichheit für Menschen mit Behinderungen hergestellt

werden und Diskriminierung vermieden werden.

Gemäß dem Behindertengleichstellungsgesetz können

Menschen mit Behinderungen bei Diskriminierung

Schadenersatz erhalten. Eine Diskriminierung liegt vor,

wenn Menschen aufgrund ihrer Behinderung gegenüber

anderen benachteiligt werden. Das kann insbesondere

durch eine weniger günstige Behandlung oder durch

bauliche Barrieren erfolgen. Eine Diskriminierung durch

eine bauliche Barriere liegt vor, wenn deren Beseitigung

möglich und zumutbar wäre. Dies ist insbesondere bei

der Ausstattung von physiotherapeutischen Praxen im

Auge zu behalten.

© zlikovec – Fotolia.com

Themenschwerpunkt

Physiotherapie und Menschen mit Behinderung

WEITERFÜHRENDE LINKS

www.sozialministerium.at www.un.org bidok.uibk.ac.at