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Februar 2017
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Unter dem menschenrechtlichen Aspekt kommt der
Würde der Menschen mit Behinderungen, deren Selbst-
bestimmung und dem Empowerment eine zentrale
Rolle zu, was auch in der physiotherapeutischen Praxis
zu berücksichtigen ist. Abschließend wird auf den in
der Behindertenrechtskonvention zentralen Begriff
der Inklusion und die Bedeutung der Partizipation von
Menschen mit Behinderungen zur Umsetzung der
Behindertenrechtskonvention eingegangen.
Das soziale Modell der Behinderung
Das traditionelle Verständnis von Behinderung ging
davon aus, dass eine Person mit einer Beeinträchtigung
behindert und damit defizitär sei. Dies wird als das
medizinische Modell der Behinderung bezeichnet.
Getragen durch die Behindertenbewegung ist ein neues,
selbstbewusstes und menschenrechtliches Verständnis
von Behinderung entstanden. Die Behindertenrechts-
konvention versteht unter Menschen mit Behinderungen
Personen, welche eine langfristige körperliche, seelische,
intellektuelle oder Sinnesbeeinträchtigung haben. Erst
in der Wechselwirkung mit verschiedenen Barrieren in
ihrem Umfeld werden diese Menschen an der vollen,
wirksamen und gleichberechtigten Teilhabe an der
Gesellschaft gehindert. Daraus folgt der menschenrecht-
liche Anspruch an die Gesellschaft, jene Barrieren zu
beseitigen, welche die Teilhabe verhindern.
»NICHTS
ÜBER UNS
OHNE UNS.«
ÖAR
Die Österreichische Arbeitsgemeinschaft für Rehabilita-
tion ÖAR ist die Dachorganisation der Behinderten-
verbände mit derzeit 76 Mitgliedsvereinen, welche mehr
als 400.000 behinderte Menschen repräsentieren.
Eringard Kaufmann war zuletzt Generalsekretärin der
ÖAR und arbeitet seit Jahrzehnten mit Menschen mit
Behinderungen: als Sozialarbeiterin, Geschäftsführerin
und Fachbereichsleiterin in den Bereichen Interessen-
vertretung, Lobbying, Empowerment und Mitbestim-
mung in Wien, Salzburg und Niederösterreich.
KONTAKT
info@eringard.com www.oear.or.atVERSTÄNDNISFRAGE
Mag. Eringard Kaufmann, MSc