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Februar 2017

9

Unter dem menschenrechtlichen Aspekt kommt der

Würde der Menschen mit Behinderungen, deren Selbst-

bestimmung und dem Empowerment eine zentrale

Rolle zu, was auch in der physiotherapeutischen Praxis

zu berücksichtigen ist. Abschließend wird auf den in

der Behindertenrechtskonvention zentralen Begriff

der Inklusion und die Bedeutung der Partizipation von

Menschen mit Behinderungen zur Umsetzung der

Behindertenrechtskonvention eingegangen.

Das soziale Modell der Behinderung

Das traditionelle Verständnis von Behinderung ging

davon aus, dass eine Person mit einer Beeinträchtigung

behindert und damit defizitär sei. Dies wird als das

medizinische Modell der Behinderung bezeichnet.

Getragen durch die Behindertenbewegung ist ein neues,

selbstbewusstes und menschenrechtliches Verständnis

von Behinderung entstanden. Die Behindertenrechts-

konvention versteht unter Menschen mit Behinderungen

Personen, welche eine langfristige körperliche, seelische,

intellektuelle oder Sinnesbeeinträchtigung haben. Erst

in der Wechselwirkung mit verschiedenen Barrieren in

ihrem Umfeld werden diese Menschen an der vollen,

wirksamen und gleichberechtigten Teilhabe an der

Gesellschaft gehindert. Daraus folgt der menschenrecht-

liche Anspruch an die Gesellschaft, jene Barrieren zu

beseitigen, welche die Teilhabe verhindern.

»NICHTS

ÜBER UNS

OHNE UNS.«

ÖAR

Die Österreichische Arbeitsgemeinschaft für Rehabilita-

tion ÖAR ist die Dachorganisation der Behinderten-

verbände mit derzeit 76 Mitgliedsvereinen, welche mehr

als 400.000 behinderte Menschen repräsentieren.

Eringard Kaufmann war zuletzt Generalsekretärin der

ÖAR und arbeitet seit Jahrzehnten mit Menschen mit

Behinderungen: als Sozialarbeiterin, Geschäftsführerin

und Fachbereichsleiterin in den Bereichen Interessen-

vertretung, Lobbying, Empowerment und Mitbestim-

mung in Wien, Salzburg und Niederösterreich.

KONTAKT

info@eringard.com www.oear.or.at

VERSTÄNDNISFRAGE

Mag. Eringard Kaufmann, MSc