inform_Nr3_Juni2013 - page 19

Mag. Dr. Klaus Ropin
ist Gesundheitsreferent mit dem
Schwerpunkt Betriebliche Gesundheitsförderung. Der promo-
vierte Biologe betreut und entwickelt seit Anfang 2001 den
Bereich Betriebliche Gesundheitsförderung im Fonds Gesun-
des Österreich. Er war wissenschaftlicher Mitarbeiter an der
Karl-Franzens-Universität Graz im Bereich Qualitätssicherung
und Prävention in der Krankenhaushygiene, arbeitete in der
Präventionsabteilung der Aids-Hilfe Wien. Er ist verantwortlich
für die Beratung, Begutachtung, Betreuung und Begleitung
von Projekten der Betrieblichen Gesundheitsförderung (BGF)
und die Umsetzung der jeweiligen Schwerpunktthemen.
physio
austria
inform
Juni 2013
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GESUNDHEITSVORSORGE
Mag. Dr. Klaus Ropin
rechtem Informationsmaterial kann diese Leistungen wie
auch die Mitwirkung an Veranstaltungen im Betrieb sinn-
voll ergänzen.
Um die Strategie Betrieblicher Gesundheitsförderung
auch regional zu verbreiten, wurde zu Beginn des Jahres
2000 das »Österreichische Netzwerk Betriebliche Ge-
sundheitsförderung« (ÖNBGF) gegründet. Regional- und
Servicestellen in allen Bundesländern und die Sozialpart-
ner haben es sich zur Aufgabe gemacht, gemeinsame An-
gebote zu entwickeln und den Betrieben in ihren
Bundesländern konkrete Unterstützung anzubieten. Inte-
ressierte Betriebe finden bei ihrer Regionalstelle im je-
weiligen Bundesland qualifizierte und qualitätsgesicherte
Beratung (
).
Der Fonds Gesundes Österreich (FGÖ) bietet finanzielle
Unterstützung für die Umsetzung von BGF-Projekten in
in Österreich angesiedelten Betrieben an. Ziel ist es,
Betriebe in der Einführung der BGF mittels eines Pilot-
projekts durch Anstoßfinanzierungen zu unterstützen.
Um eine Förderung zu erlangen, ist ein entsprechender
Förderantrag über den FGÖ-Projektguide (https://
projektguide.fgoe.org) einzureichen.
Aufgrund der Struktur der österreichischen Betriebsland-
schaft sind Klein- und Mittelbetriebe, und hier besonders
Klein- und Kleinstbetriebe, in den Fokus der Förderungen
durch den FGÖ gestellt.
Der FGÖ setzt 2013 in der Förderung weiterhin einen
Schwerpunkt auf Betriebe, die aufgrund eines hohen
Anteils von niedrig qualifizierten und/oder gering ent-
lohnten MitarbeiterInnen eine besondere gesundheitliche
Belastung der Zielgruppen aufweisen und bei denen
somit ein besonderer Bedarf zur Intervention hinsichtlich
gesundheitlicher Chancengerechtigkeit besteht, sowie
auf Betriebe, die hinsichtlich körperlicher und/oder
psychischer Beanspruchung der MitarbeiterInnen einen
hohen Belastungsgrad aufweisen. Im Jahr 2013 sollen
besonders weibliche Arbeitskräfte und hier speziell
Arbeiterinnen und Frauen in Teilzeitbeschäftigungsver-
hältnissen im Zentrum des Interesses beantragter
BGF-Projekte stehen. Weiters sollen Projekte bevorzugt
gefördert werden, bei denen die Themen bzw. Aspekte
Gesundes Führen, Migration, Alter(n)sgerechtigkeit und
Gender besondere Berücksichtigung finden.
Fachleute dazu beitragen! Der Anstoß zur Umsetzung
eines BGF-Projektes kommt oftmals auch von den Be-
triebsrätInnen bzw. wird der Wunsch nach BGF an sie
herangetragen und gelangt über diesen Weg zur Führung.
Folgende Grundprinzipien dienen als Leitlinien in der
BGF-Umsetzung:
°
Partizipation: aktiver Einbezug der gesamten
Belegschaft bei Planung und Umsetzung
°
Integration: Berücksichtigung der BGF bei allen wich-
tigen Entscheidungen und in allen Unternehmensbe-
reichen. Die Führungsebene muss dafür im Boot sein.
°
Projektmanagement: Maßnahmen und Programme
sollen systematisch nach dem etablierten BGF-
Managementkreislauf durchgeführt werden: Bedarfs-
analyse, Prioritätensetzung, Planung, Ausführung,
kontinuierliche Kontrolle und Bewertung der
Ergebnisse.
°
Ganzheitlichkeit: BGF beinhaltet sowohl verhältnis-
wie auch verhaltensorientierte Interventionen.
Sie verbindet den Ausbau von Schutzfaktoren und
Gesundheitspotentialen mit dem Ansatz der Risiko-
reduktion.
Vor allem auf der Maßnahmenebene kommen Gesund-
heitsberufe wie die Physiotherapie ganz konkret zum Ein-
satz. Das Themenfeld der Ergonomie, die Problemfelder
körperliche Belastung und Beanspruchung bzw. Fehlbe-
anspruchung, Zwangshaltung, Heben und Tragen sind
durchgehend in allen BGF-Projekten vertreten und sind
auch epidemiologisch belegt. Die Einsätze von Fachkräf-
ten auf diesem Gebiet erfolgen auf der Verhältnisebene
z. B. durch Beratung der Führung bei der (Um-)Gestal-
tung von Arbeitsplätzen, bei der Anschaffung von Hilfs-
vorrichtungen (wie Hebehilfen), aber auch bei der
Planung von Arbeitsabläufen. Auf der Verhaltensebene
der Belegschaften sind bedarfs- und bedürfnisbezogene,
fachgerechte, präventive Interventionen und Anleitungen
sowie eine regelmäßige Überprüfung und Nachjustierung
von Ausgleichsmaßnahmen und Trainings am Arbeitsplatz
(und auch für das Privatleben) das erforderliche Aktions-
gebiet. Die große Herausforderung dabei ist, die nötige
Akzeptanz und Nachhaltigkeit der Maßnahmen auf der
Verhaltensebene durch möglichst tätigkeitsnahe Ange-
bote, die auch die Arbeits- und Lebensumstände der be-
troffenen Zielgruppen konkret berücksichtigen, zu
erreichen. Die Gestaltung von ansprechendem, fachge-
© Dorothea Haslinger
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