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Partieller Berufszugang

Ein Partieller Berufszugang bedeutet, dass ein im

Ausland ausgebildeter Berufsangehöriger in Öster-

reich bzw. einem anderen Zielland partiell Zugang zu

einem gesetzlich geregelten Beruf bekommen kön-

nen soll. Dies soll dann ermöglicht werden, wenn die

betreffenden Tätigkeiten Teil eines Berufs sind, der

im Aufnahmemitgliedstaat ein breiteres Spektrum

von Tätigkeiten als im Herkunftsmitgliedstaat um-

fasst. Voraussetzungen dafür wären, dass die Unter-

schiede zwischen den Tätigkeitsfeldern so groß sind,

dass der Berufsangehörige ein vollständiges Ausbil-

dungsprogramm absolvieren müsste, um die Lücken

auszugleichen. Stellt dieser Berufsangehörige einen

entsprechenden Antrag, so sollte ein Aufnahmemit-

gliedstaat unter diesen besonderen Umständen par-

tiellen Zugang gewähren.

Europäischer Berufsausweis

Der europäische Berufsausweis ist eine elektroni-

sche Bescheinigung entweder zum Nachweis, dass

der Berufsangehörige sämtliche notwendigen Vo-

raussetzungen für die vorübergehende und gele-

gentliche Erbringung von Dienstleistungen in einem

Aufnahmemitgliedstaat erfüllt oder zum Nachweis

der Anerkennung von Berufsqualifikationen für die

Niederlassung in einem Aufnahmemitgliedstaat. Der

europäische Berufsausweis soll eine Antragstellung

im Herkunftsmitgliedstaat für eine Zulassung im Auf-

nahmemitgliedstaat ermöglichen. Ein automatisches

Recht zur Ausübung im Aufnahmemitgliedstaat, z.B.

in Österreich, ist damit nicht verbunden, wenn es für

diesen Beruf bereits vor Einführung des Europäi-

schen Berufsausweises Registrierungsanforderun-

gen oder andere Kontrollverfahren gibt.

Quelle: RL 2013/55/EU, abrufbar unter

www.

eur-lex.europa.eu

Unterstützung für im Ausland ausgebildete

PhysiotherapeutInnen

Ein interessantes Projekt der Chartered Society of

Physiotherapists (CSP) stellte Birgit Mueller-Winkler aus

Großbritannien im Rahmen des Weltkongresses vor. Der

britische Berufsverband wurde 2011 darauf aufmerksam,

dass es eine verhältnismäßig höhere Anzahl an Be-

schwerden über im Ausland ausgebildete Physiothera-

peutInnen gibt, als über Berufsangehörige, welche ihre

Ausbildung in Großbritannien absolviert haben. Die Be-

schwerden bezogen sich dabei jedoch weniger auf die

fachliche Qualifikation als vielmehr auf Fehlverhalten der

Berufsangehörigen. Zurück zu führen ist dies auf die welt-

weit sehr unterschiedlichen Versorgungsstrukturen und

kulturellen Aspekte in der Physiotherapie.

Auf Grund dieser Erkenntnis hat der CSP die Bedürfnisse

seiner rund 2.500 im Ausland qualifizierten Mitglieder im

Rahmen einer Umfrage erhoben. Vielfach genannt wurde,

dass es nur wenig bis keine Unterstützung beim Anerken-

nungsprozess gab und der Wunsch des Erfahrungsaus-

tausches mit anderen KollegInnen und eines Mentoring

besteht. Darauf aufbauend wurden Maßnahmen entwi-

ckelt, um diese wichtige Zielgruppe – etwa 12 Prozent

der in Großbritannien praktizierenden PhysiotherapeutIn-

nen haben Ihre Ausbildung im Ausland absolviert – zu

unterstützen. Dazu zählen ein Online-Diskussions-Forum,

der 2013 erstmals organisierte »Induction Day« sowie das

2014 ins Leben gerufene Mentoring Programm, an dem

etwa 200 Freiwillige teilnehmen.

Es ist zu erwarten, dass sich die Mobilität der Physiothe-

rapeutInnen zwischen den Ländern in Zukunft erhöhen

wird. Diese Erkenntnisse aus Großbritannien, im Ausland

qualifizierte PhysiotherapeutInnen gezielt beim Einstieg

in den Beruf im Zielland zu unterstützen, können auch

für andere Berufsverbände und Länder eine wichtige

Ressource darstellen.

Partieller Berufszugang und

Europäischer Berufsausweis

Ganz wesentlichen Einfluss auf die Mobilitätsentwicklung

in Europa haben Änderungen der europäischen Berufsan-

erkennungsrichtlinie. Auf Grund dieser liegt in Österreich

aktuell ein Gesetzesentwurf vor, mit dem u.a. der par-

tielle Berufszugang und für einige Berufe – darunter auch

PhysiotherapeutInnen - der Europäische Berufsausweis

geregelt wird. Physio Austria bringt im Sinne der Interes-

sen der PhysiotherapeutInnen eine Stellungnahme im

Rahmen des Begutachtungsprozesses ein. Die dies-

bezügliche Stellungnahme finden Sie auf der Webseite

von Physio Austria.

Mag. Nicole Muzar

WELT

Mag. Nicole Muzar

physio

austria

inform

September 2015

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