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physio

austria

inform

Juni 2015

17

Über die Durchlässigkeit

von Emmentaler

Die Sicherheit der PatientInnen steht im Mittelpunkt

PATIENTiNNENSICHERHEIT

Mag. Patricia Otuka-Karner

© Gerald Bachinger

Der niederösterreichische PatientInnen- und Pflegeanwalt Dr. Gerald Bachinger

berichtet im Gespräch mit Inform über seine Erfahrungen mit Physiotherapeu-

tInnen im Rahmen seiner Tätigkeit, über die Wichtigkeit der Einbindung von

betroffenen PatientInnen in den »Patientensicherheitsstrategieprozess« und das

»Schweizer-Käse-Modell« von James Reason.

In welchen Fällen können sich

Betroffene an Sie bzw. Ihre KollegInnen in

den Bundesländern wenden?

Die PatientInnenawaltschaften sind, wie

so viele Bereiche in Österreich, föderal auf

Landesebene organisiert. Mit einem Satz:

Sie haben auch in jedem Bundesland andere

Zuständigkeiten. Darüber hinaus gibt es

aber noch eine Arbeitsgemeinschaft der

PatientInnenanwaltschaft auf Bundesebene,

deren Sprecher ich auch bin. Hier werden

u.a. Stellungnahmen erarbeitet, die für alle

gültig sind. Als Sprecher der Arbeitsgemein-

schaft bin ich auch stimmberechtigtes Mit-

glied in der Bundesgesundheitskommission.

Auf erster Stufe, auf Landesebene, geht es

um individuelle Beschwerden, die sich oft

auf Behandlungsfehler beziehen oder auch

kommunikative unterschiedliche Auffassun-

gen. Auf zweiter Stufe, auf Bundesebene,

geht es vor allem um strukturelle Dinge wie

die Gesundheitsreform, ELGA oder Primary

Health Care.

Was sind die grundsätzlichen Aufgaben der

PatientInnenanwaltschaft und gibt es hier

Unterschiede in den Bundesländern?

Ja, leider gibt es Unterschiede in den Bundes-

ländern. Auf Landesebene werden ja einzelne

Beschwerden bearbeitet sowie Konfliktfälle

im Gesundheitswesen, aber auch hier hat nicht

jedes Land die gleiche Zuständigkeit. Die Kranken-

anstalten als Kerngebiet, aus dem die PatientInnen-

anwaltschaft entstanden ist, haben alle als Zustän-

digkeit. Aber zum Beispiel haben wir in NÖ, Wien

und Burgenland auch den Rettungsdienst, niederge-

lassene PhysiotherapeutInnen und ÄrtzInnen oder

Apotheken dabei. Manche dann auch noch das

Sozialwesen wie die Pflegeheime. Ergänzend zum

Beschwerdemanagement gibt es seit 2002 auch

den PatientInnenentschädigungsfonds, deren

Geschäftsführer ich in Niederösterreich auch bin.

In anderen Bundesländern sind die PatientInnenan-

waltschaften (länderweise unterschiedlich) in der

Kommission des Entschädigungsfonds vertreten.

Ich sage gleich dazu, dass wir das nicht gut finden.

Wir wollen eine möglichst umfassende Zuständig-

keit. Für die Sicherheit der PatientInnen wäre es

wesentlich, hier eine Einrichtung zu haben, die sie

als Gesamtes vertritt.