inform Nr.1 Jänner 2014 - page 9

Anordnung ist aber auch anderen Berufs-
gruppen im Gesundheitsbereich, insbeson-
dere den medizinischen MasseurInnen und
HeilmasseurInnen, erlaubt. Den medizini-
schen MasseurInnen allerdings nur unter
Aufsicht von ÄrztInnen oder Physiothera-
peutInnen. In diesem Zusammenhang sei
auch die Tatsache erwähnt, dass medizi-
nische MasseurInnen ihren Beruf auch im
Rahmen eines Dienstverhältnisses zu frei-
beruflich tätigen PhysiotherapeutInnen
ausüben dürfen. Wenn, wie in diesem Fall
beschrieben, die Maßnahmen der physikali-
schen Therapie nicht von PhysiotherapeutIn-
nen zur Anwendung kommen, sondern durch
andere Berufsgruppen, bedeutet dies eine
Bestätigung der Physikalischen Therapie
als Kompetenzerfordernis der Physiothera-
peutInnen, erweitert durch den Aspekt der
Leitungs- und Aufsichtsverantwortung.
Vor allem im intramuralen Bereich obliegt
aufgrund organisatorischer Gegebenheiten
und nicht zuletzt aus Kostengründen die
Durchführung der klassischen physikalischen
Therapiemaßnahmen im Sinne von Stan-
dardanwendungen häufig Personen der
medizinischen Assistenzberufe wie medizini-
schen MasseurInnen oder Angehörigen
des medizinisch technischen Fachdienstes.
Im Gegensatz dazu ist bei komplexen Krank-
heitsbildern der gezielte Einsatz spezieller
physikalischer Therapiemaßnahmen als
Ergänzung zur Funktionellen Bewegungs-
therapie ein wichtiges Tool im physiothera-
peutischen Prozess. So ist beispielsweise
bei vielen neurologischen Erkrankungen die
physio
austria
inform
Februar 2014
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Funktionelle Elektrostimulation (FES) als
therapeutische Intervention der Physio-
therapie fest etabliert. Auch im Tätigkeits-
bereich der Uro-Prokto-Gynäkologie findet
die Biofeedback-Therapie wertvollen und
effizienten Einsatz im physiotherapeutischen
Maßnahmenspektrum. Im extramuralen Be-
reich ist festzustellen, dass es im Vergleich
der einzelnen Bundesländer (sowie auch im
Vergleich der einzelnen Sozialversicherungs-
träger) unterschiedliche Tarife für die Maß-
nahmen der Physikalischen Therapie für
freiberuflich tätige PhysiotherapeutInnen
gibt. Dass diese (wirtschaftliche) Tatsache
den Stellenwert der einzelnen physikalischen
Maßnahme innerhalb des physiotherapeuti-
schen Prozesses beeinflusst, scheint wohl
nicht weiter verwunderlich.
Betrachtet man die eingangs erwähnte
Definition von physikalischer Therapie als
Reiztherapie, bei der unterschiedlichste
Reize mit dem Ziel einer »gesundheitsför-
dernden« Reizbeantwortung durch den
Organismus gesetzt werden, ist festzustel-
len, dass das Tun in der Physiotherapie in
vielen Bereichen auf dieser »Reizreaktions-
theorie« beruht.
Wenngleich die Physiotherapie als Beruf in
den letzten Jahrzehnten einer rasanten
Entwicklung unterlag und das aktuelle Ver-
ständnis von Physiotherapie heute viel mehr
umfasst als das reine Anwenden von Maß-
nahmen, so hat die Physikalische Therapie
innerhalb des Physiotherapeutischen Pro-
zesses als therapierelevante Maßnahme
unverändert ihren Stellenwert.
© Gespag
GRUNDLEGENDES
Elisabeth Eckerstorfer, MA; Mag. Iris Frenner, MSc
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