Im Zusammenhang mit der Chefarztpflicht für die Leistungen freiberuflicher PhysiotherapeutInnen stellt sich für PatientInnen leider immer wieder die Frage, wie man erfolgversprechend gegen die Ablehnung des chefärztlichen Dienstes vorgehen kann. Auch wenn das Gespräch mit dem chefärztlichen Dienst und auch die Einschaltung der verordnenden Ärztin/des verordnenden Arztes nicht fruchten, besteht immer noch eine Möglichkeit, die Ablehnung zu korrigieren.