Mo., 11.03.2024

Energiekostenzuschuss II für freiberufliche Physiotherapeut*innen

Der Wirtschaftausschuss hat in seiner Sitzung am 05.03.2024 eine Verlängerung des Energiekostenzuschusses beschlossen. Er wird auch für das Jahr 2023 rückwirkend € 410 betragen und im vierten Quartal 2024 auf das Versicherten-Beitragskonto bei der SVS überwiesen. Weitere Informationen dazu finden Sie hier.