Musculoskeletal
          
        
        
          
            Physiotherapy
          
        
        
          
            Donau-Universität Krems
          
        
        
          Dr.-Karl-Dorrek-Straße 30, A-3500 Krems
        
        
        
          Das Ziel dieses Universitätslehrganges ist es, aufbauend auf einer entspre-
        
        
          chenden Berufserfahrung, theoretisches und praktisches Wissen auf dem
        
        
          Gebiet der muskuloskelettalen Physiotherapie und der manuellen Therapie
        
        
          konzeptübergreifend zu erweitern und zu vertiefen.
        
        
          Dauer:
        
        
          5 Semester, berufsbegleitend
        
        
          Start:
        
        
          15. September 2012
        
        
          Abschluss:
        
        
          Master of Science (MSc), OMT-Diplom
        
        
          Information:
        
        
          Mag. Martina Tüchler, 
        
        
        
          Tel: +43 (0)2732 893-2744, Fax: +43 (0)2732 893-4602
        
        
        
          Medizinisches Assistenzberufegesetz –
        
        
          aktuelle Entwicklungen
        
        
          Wie inform im Juni 2011 berichtete, ist das Bundesminis-
        
        
          terium für Gesundheit mit der Schaffung eines Bundesge-
        
        
          setzes über medizinische Assistenzberufe (MAB-Gesetz)
        
        
          befasst. Mit diesem Gesetz soll die fünfzig Jahre alte
        
        
          gesetzliche Regelung des medizinisch-technischen Fach-
        
        
          dienstes (MTF) und anderer im MTF-SHD-Gesetz gere-
        
        
          gelter Berufe novelliert und den aktuellen Entwicklungen
        
        
          im Gesundheitswesen angepasst werden.
        
        
          Im Entwurf 2011 war noch der/die Rehabilitationsassis-
        
        
          tentIn vorgesehen, welche/r auch unter Anleitung und
        
        
          Aufsicht von PhysiotherapeutInnen arbeiten können
        
        
          sollte. Durch die zeitgleiche Evaluierung des MMHmG
        
        
          (Medizinischer Masseur- und Heilmasseurgesetz) wird
        
        
          dieses Vorhaben – einen weiteren Beruf in diesem Feld
        
        
          zu schaffen - aktuell überdacht und sollen die Medizini-
        
        
          schen MasseurInnen und HeilmasseurInnen in ihren
        
        
          Kompetenzen (betreffend Elektrotherapie und Hydro-
        
        
          und Balneotherapie in der Grundausbildung) gestärkt
        
        
          werden.
        
        
          Neben der Neuausrichtung des medizinisch-technischen
        
        
          Fachdienstes wird im MAB-Gesetz nun auch erstmalig
        
        
          der Einsatz von SportwissenschafterInnen im Rahmen
        
        
          der Krankenbehandlung – konkret der »medizinischen
        
        
          Trainingstherapie« – gesetzlich geregelt. In Ergänzung
        
        
          zum MAB-Gesetz, welches noch nicht vom Nationalrat
        
        
          beschlossen wurde, wurde nunmehr der Entwurf einer
        
        
          »Verordnung über Qualifikationsprofil und Ausbildung der
        
        
          zur Ausübung der Trainingstherapie berechtigten Sport-
        
        
          wissenschafter/ innen« (kurz Trainingstherapie-Ausbil-
        
        
          dungsverordnung – TT-AV) vom Bundesministerium für
        
        
          Gesundheit zur Begutachtung ausgegeben.
        
        
          
            Stellungnahme zur Trainingstherapie-
          
        
        
          
            Ausbildungsverordnung
          
        
        
          Im Vorfeld, das heißt bevor es zur Erstellung des
        
        
          Entwurfes durch das Ministerium kam, hat sich Physio
        
        
          Austria intensiv mit der Materie befasst, an Gesprächen,
        
        
          Diskussionen, etc. teilgenommen, um die Position der
        
        
          Physiotherapie wiederholt einzubringen.
        
        
          Ergebnis all der Diskussionen, Gespräche und Sitzungen
        
        
          ist der aktuell vorliegende Entwurf zur TT-AV. Wobei Phy-
        
        
          sio Austria dem zur Begutachtung vorgelegten  Entwurf
        
        
          nicht zur Gänze und nur unter bestimmten Prämissen zu-
        
        
          stimmen kann.
        
        
          Physio Austria hat in seiner Stellungnahme klar kommuniziert,
        
        
          dass dem Thema »Trainingstherapie durch SportwisschafterInnen«
        
        
          von Seiten Physio Austrias grundsätzlich nur dann zugestimmt wer-
        
        
          den kann, wenn
        
        
          1. die Aufsicht durch PhysiotherapeutInnen,
        
        
          2. die Anstellung von SportwissenschafterInnen
        
        
          bei PhysiotherapeutInnen sowie
        
        
          3. die Weiterdelegation der Trainingstherapie durch
        
        
          PhysiotherapeutInnen an SportwissenschafterInnen
        
        
          rechtlich klar geregelt und damit außer Streit gestellt wird.
        
        
          Weiters sieht Physio Austria den Einsatz der »TrainingstherapeutIn-
        
        
          nen« im Bereich der Neurologie/Psychiatrie/Psychosomatik
        
        
          kritisch und empfiehlt, diesen zu streichen. Anzumerken ist, dass
        
        
          sich die Tätigkeitsbereiche der SportwissenschafterInnen grundsätz-
        
        
          lich auf bereits stabilisierte Gesundheitszustände zu beschränken
        
        
          haben und keine Tätigkeiten in der Akutphase einer Erkrankung
        
        
          umfassen dürfen. In diesem Zusammenhang hat Physio Austria
        
        
          klargestellt, dass damit auch die Unterweisung von Sportwissen-
        
        
          schafterInnen in die Verwendung von Hilfsmitteln sowie der Lage-
        
        
          rung – wie es im aktuellen Entwurf vorgesehen ist – obsolet ist.
        
        
          Zudem fordert Physio Austria in seiner Stellungnahme die Prakti-
        
        
          kumsbetreuung von zukünftigen »TrainingstherapeutInnen« durch
        
        
          PhysiotherapeutInnen ein.
        
        
          Bei Vorliegen der endgültigen Fassung der gesetzlichen Regelungen
        
        
          wird Physio Austria umgehend seine Mitglieder informieren.
        
        
          MEDIZINISCHES ASSISTENZBERUFEGESETZ
        
        
          
            Mag. Nicole Muzar, PT
          
        
        
          
            Das neue Bundesgesetz über medizinische Assistenz
          
        
        
          
            berufe ist seit letztem Jahr in Vorbereitung – nun wurde
          
        
        
          
            vom Bundesministerium für Gesundheit ein Entwurf zur
          
        
        
          
            Trainingstherapie-Ausbildungsverordnung vorgelegt.
          
        
        
          Das Bank Austria Zentrum für Gesundheitsberufe.
        
        
          Bank Austria
        
        
          Zentrum für Gesundheitsberufe
        
        
          1010 Wien, Schottengasse 6–8
        
        
          Mag. Grete Wohlmuth
        
        
          Tel: 05 05 05-57136
        
        
          Fax: 05 05 05-89 57136
        
        
          E-Mail:
        
        
        
          Ob Praxiseröffnung, Ärztezentrum oder Gruppenpraxis – so vielfältig
        
        
          die Wege in die Selbstständigkeit sein können, so unterschiedlich
        
        
          sind die Fragen und Bedürfnisse. Im Bank Austria Zentrum
        
        
          für Gesundheitsberufe gibt es maßgeschneiderte Finanzberatung
        
        
          und persönliche „Erstversorgung“ bei der Liquiditäts-, Kapitalbedarfs-
        
        
          und Vermögensplanung.
        
        
          Hilfe auf dem Weg in die Selbstständigkeit
        
        
          Durch individuelle und flexible Beratung werden voraussichtliche
        
        
          Aufwendungen und Einnahmen zu kalkulierbaren Größen. Ganz
        
        
          egal, wie Ihr Projekt aussieht – das Team des Zentrums für
        
        
          Gesundheitsberufe weiß durch fundiertes Markt- und Branchen-
        
        
          Know-how, welche Finanzierungsformen für Ihr Vorhaben optimal
        
        
          sind und welche Fördermöglichkeiten zur Verfügung stehen.
        
        
          Einfach und bequem
        
        
          Damit Sie sich tagsüber um das Wohl Ihrer Patienten kümmern
        
        
          können, haben Sie auch die  Möglichkeit, einen Termin außerhalb der
        
        
          Banköffnungszeiten für ein umfassendes Beratungsgespräch in der
        
        
          Schottengasse 6–8 oder vor Ort zu vereinbaren.
        
        
          Österreichische
        
        
          Gesellschaft für
        
        
          Unfallchirurgie
        
        
          
            04. – 06. Oktober 2012
          
        
        
          
            Salzburg
          
        
        
        
          r
        
        
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            20
          
        
        
          
            12
          
        
        
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            physio
          
        
        
          austria
        
        
          
            inform
          
        
        
          April 2012
        
        
          31