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physio
austria
inform
Februar 2017
PARADIGMENWECHSEL
Quelle: Autorin
Umfassende Barrierefreiheit
Damit Menschen mit Behinderungen ungehindert und
gleichberechtigt an der Gesellschaft teilhaben können,
ist umfassende Barrierefreiheit erforderlich. Damit kann
sichergestellt werden, dass Menschen mit Behinderun-
gen etwas ohne fremde Hilfe nutzen können und einen
eigenständigen und selbstbestimmten Zugang – insbe-
sondere zu Räumen und Dienstleistungen – haben.
Dabei geht es also nicht nur um bauliche Barrierefreiheit
für Menschen mit Mobilitätsbeeinträchtigungen, sondern
auch um kommunikative Barrierefreiheit. Hier ist an
Menschen mit Sinnesbeeinträchtigungen zu denken
und darauf zu achten, dass Informationen nicht nur über
einen Sinn erfassbar zur Verfügung gestellt werden
(Zwei-Sinne-Prinzip). Wichtig sind barrierefreie Web-
seiten und Informationen in leichter Sprache für Men-
schen mit Lernschwierigkeiten. Neben den kommunika-
tiven Anforderungen an Barrierefreiheit, die auch in der
Physiotherapie selbst zu beachten sind, kommt Vor-
urteilen eine besondere Bedeutung zu, da diese soziale
Barrieren darstellen.
Durch umfassende Barrierefreiheit kann Chancen-
gleichheit für Menschen mit Behinderungen hergestellt
werden und Diskriminierung vermieden werden.
Gemäß dem Behindertengleichstellungsgesetz können
Menschen mit Behinderungen bei Diskriminierung
Schadenersatz erhalten. Eine Diskriminierung liegt vor,
wenn Menschen aufgrund ihrer Behinderung gegenüber
anderen benachteiligt werden. Das kann insbesondere
durch eine weniger günstige Behandlung oder durch
bauliche Barrieren erfolgen. Eine Diskriminierung durch
eine bauliche Barriere liegt vor, wenn deren Beseitigung
möglich und zumutbar wäre. Dies ist insbesondere bei
der Ausstattung von physiotherapeutischen Praxen im
Auge zu behalten.
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Themenschwerpunkt
Physiotherapie und Menschen mit Behinderung
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