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Rückschritt und neue Entwicklungen

Einen Rückschritt erfuhr der junge Beruf durch

das 1949 festgelegte Krankenpflegegesetz, in

welchem die medizinisch-technischen Hilfsberufe

geregelt und nun als Teil der Krankenpflege geführt

wurden. Kowarschik sah sich dadurch genötigt,

seine nach wie vor privat geführte Schule unter

diesen nachteiligen Bedingungen zu schließen.

Die durch das Krankenpflegegesetz betroffenen

medizinisch-technischen Hilfsberufe gründeten auf

Betreiben von Betzwarz 1951 einen gemeinsamen

Berufsverband. Erst 1952 konnte es Betzwarz

durchsetzen, dass die Ausbildung zu Assistentin-

nen für physikalische Medizin wie vor 1949 weiter-

geführt werden durfte. Mit dem Ausbildungsgang

1954/56 wurde die Berufsbezeichnung auf »Assis-

tentin für physikalische Medizin« geändert

(Heilgymnastikschule Jahrgang 1954-1956).

Am 1. November 1960 übernahm Oberstadtphysi-

kus Dr. Ferdinand Dirschmid, der Landessanitäts-

direktor von Wien, auf Ersuchen von Kowarschik

die Leitung der Schule und bereitete die Über-

nahme der Schule durch die Gemeinde Wien vor.

Die Schule ging am 1. September 1961 in den

Besitz der Gemeinde Wien über. Kowarschik

konnte so das Fortbestehen der Ausbildungsstätte

sichern.

Schließlich wurde am 22. März 1961 das erste

Bundesgesetz über die Regelung der Kranken-

pflegefachdienste, der medizinisch-technischen

Dienste und der Sanitätshilfsdienste beschlossen.

Dies war somit für die heutigen PhysiotherapeutIn-

nen die erste gesetzliche Regelung in Österreich

für Berufszugang, -ausbildung und -ausübung. Noch

im selben Jahr wurde die zugehörige Verordnung

verfügt. Am 18. November 1961 startete der erste

Lehrgang an der »Schule für den physikotherapeuti-

schen Dienst« am Allgemeinen Krankenhaus der

Stadt Wien (Jantsch & Scherf, 1987). Ebenso kam es

am 21. April 1961 zur Splittung des Berufsverban-

des, und der »Verband der diplomierten Assistenten

für physikalische Medizin Österreichs«, heute Physio

Austria, wurde gegründet. Betzwarz wurde Obmann

und Grohs ihre Stellvertreterin. Der Verband wurde

1967 von dem Weltverband der Physiotherapie, der

World Confederation for Physical Therapy (WCPT),

aufgenommen.

physio

austria

inform

Februar 2016

13

ÜBERSICHT

1943 bis 1961

BERUFSBEZEICHNUNG

Krankengymnastin und Assistentin

für physikalische Therapie;

AB 1954

Assistentin für physikalische Medizin

AUFNAHME

Vollendung des 18. Lebensjahres

BEDINGUNGEN

Abschluss einer höheren Mädchenschule,

einer höheren Lehranstalt für Frauen-

berufe oder einer zweijährigen

Handelsschule

AB 1954

Maturazeugnis einer Mittelschule

Nachweis eines sechswöchigen

Krankenpflegedienstes in einem

öffentlichen Krankenhaus;

Eignungstest

AUSBILDUNGSDAUER

Zwei Jahre (dreimonatige Probezeit

zu Ausbildungsbeginn)

FREIBERUFLICHKEIT

Nein

ÜBERSICHT

1961 bis 1993

BERUFSBEZEICHNUNG

Diplomierte Assistentin für physikalische

Medizin — Diplomierter Assistent für

physikalische Medizin

AUFNAHME

Reifeprüfung oder diplomierte Kranken-

BEDINGUNGEN

schwester/Krankenpfleger oder ab 1975

diplomierte medizinisch-technische

Fachkraft

Kenntnisse in Kurzschrift und

Maschineschreiben

Österreichische Staatsbürgerschaft

Eignungstest

AUSBILDUNGSDAUER

Zwei Jahre und drei Monate

AB 1975

Zwei Jahre und sechs Monate

FREIBERUFLICHKEIT

Über Ansuchen nach zwei Jahren

unselbständiger Tätigkeit.

Emmy Tauffkirchen beginnt an der

Universitätsklinik Wien als erste

Physiotherapeutin in Österreich

innerhalb der Pädiatrie zu

arbeiten. Zentrale Themen der

Berufspolitik dieser Zeit sind

die Differenzierung gegenüber

KrankenpflegerInnen und die

Gründung des Berufsverbands.

1958

HISTORIE

Dr. Alice Maria Synek-Strassnitzky,

M.Ed

.

© Deutscher Verband für Physiotherapie