Seit 01-01-07 ist die „Schwerarbeitsverordnung“, nämlich die Regelung, welche „Schwerarbeiter“ schon mit 60 Jahren in Pension gehen können in Kraft. Nach langen Verhandlungen der Sozialpartner, ist nunmehr auch vorerst geklärt, welche Berufsgruppen davon profitieren sollen. Durch intensive Verhandlungen ist es Physio Austria gelungen, Physiotherapeutinnen in diese Liste jener Berufsbilder hineinzureklamieren, bei denen im Allgemeinen angenommen werden kann, dass „körperliche Schwerarbeit“ im Sinne der Verordnung vorliegt.
Siehe Stellungnahme zum Entwurf einer Schwerarbeitsverordnung (GZ: BMSG-21104/0065-II/A/1/2005) vom 31. Jänner 2006:
Stellungnahme Schwerarbeitsverordnung
Der Hauptverband der Sozialversicherungsträger veröffentlichte die entsprechende Liste unter folgendem Link:





