Berufsliste des Hauptverbandes
Anfang Jänner war die Freude groß, dass die Bemühungen von Physio
Austria im Begutachtungsverfahren zur Schwerarbeitsverordnung
offensichtlich zu einem (Teil-)Erfolg geführt haben. In der vom
Hauptverband der Sozialversicherungsträger veröffentlichten Liste jener
Berufsbilder, bei welchen im Allgemeinen angenommen werden kann, dass
„körperliche Schwerarbeit“ im Sinne der Verordnung vorliegt, wurden
auch Physiotherapeutinnen berücksichtigt.
Die„körperliche Schwerarbeit“ ist in der Verordnung mit einem
Mindestkalorienumsatz angegeben (siehe § 1. (1) 4). Da dieser bei
männlichen Berufskollegen als nicht gegeben beurteilt wurde, wurden
Physiotherapeuten nicht in dieser Liste berücksichtigt. (Dies bedeutet
jedoch nicht, dass Physiotherapeuten gar nicht im Sinne der
Schwerarbeitsverordnung berücksichtigt werden können). Weiters ist
anzumerken, dass diese Auflistung nicht alle denkmöglichen Berufsbilder
enthält, nur Empfehlungscharakter hat und lediglich in einem
Massenverfahren die Entscheidung über das Vorliegen von körperlicher
Schwerarbeit erleichtern soll.
Schwerarbeit durch berufsbedingte Pflege
Neben der erwähnten Liste, die auf die in der Verordnung geregelte
„schwere körperliche Arbeit“ zurück zu führen ist, gibt es noch weitere
Möglichkeiten der Zuordnung in der Schwerarbeitsverordnung (siehe
Kasten). So z.B. die berufsbedingte Pflege von erkrankten oder
behinderten Menschen mit besonderem Behandlungs- oder Pflegebedarf, wie
beispielsweise in der Hospiz- oder Palliativmedizin (siehe § 1. (1) 5.).
Unter diese Punktation könnten nach Auskunft des Bundesministeriums für
Soziales und Konsumentenschutz auch PhysiotherapeutInnen gezählt werden.
Meldepflicht des Dienstgebers
Seit 1. Jänner 2007 haben Dienstgeber der zuständigen Krankenkasse
erstmals Schwerarbeiter aller 40-jährigen männlichen und aller
35-jährigen weiblichen Versicherten zu melden. Die Meldepflicht ist
frühestens mit 1. Jänner und
spätestens Ende Februar des auf die Schwerarbeit folgenden Kalenderjahres zu erfüllen. D.h. alle Schwerarbeitstätigkeiten
des Jahres 2007 sind Anfang 2008 vom Dienstgeber zu melden.
Freiberufliche PhysiotherapeutInnen die Pflichtversichert sind, haben
die Meldung der Schwerarbeitszeiten in gleicher Weise selbst zu
erstatten.
Letzter Entscheid liegt bei Pensionsversicherungsanstalt
Ob nun die vom Dienstgeber eingebrachte Meldung auch für die
Inanspruchnahme der Schwerarbeitspension berechtigt, wird in jedem
einzelnen Fall von der Pensionsversicherungsanstalt geprüft werden.
Erst die Zukunft wird weisen, wie diese Verordnung (administrativ)
umgesetzt werden kann.
Schwerarbeit bis 65?
Trotz der Zurechnungsmöglichkeiten von Physiotherapeuten und
Physiotherapeutinnen ist diese Regelung unterm Strich betrachtet
zahnlos. Die praktische Umsetzung bzw. Anwendungsmöglichkeit ist durch
die hohen Durchrechnungszeiträume – die Physio Austria schon in seiner
Stellungnahme zum Verordnungsentwurf der Schwerarbeitsverordnung
vehement in Frage gestellt hat – äußerst fragwürdig. Um Anspruch auf
die Schwerarbeiterpension zu haben sind 45 Berufsjahre (!) sowie der
Nachweis, dass in den letzten 20 Berufsjahren mindestens 120 Monate
Schwerarbeit geleistet wurde, erforderlich.
Dies ist für PhysiotherapeutInnen wohl kaum erreichbar – jedenfalls nicht im Alter von 60 Jahren.
Was bleibt ist die Option auf den Kauf von Versicherungsjahren …
Nach dem derzeitigen Stand ist keine Änderung abzusehen. Die
betroffenen Stellen sind nun angehalten die Verordnung bestmöglich
umzusetzen. Ein Vorhaben, welches auch von Arbeiter- und
Wirtschaftskammer mehr als kritisch betrachtet wird.
Nicole Muzar PT
Nähere Informationen zur Schwerarbeitsverordnung und Pension:
Hauptverband der Sozialversicherungsträger:
www.sozialversicherung.at
Bundesministerium für Soziales und Konsumentenschutz:
Stubenring 1, 1010 Wien,
Tel.: (01) 71100-0
www.bmsk.gv.at
Für Fragen zu Ihrem Pensionsanspruch wenden Sie sich bitte direkt an Ihre Landesstelle der Pensionsversicherungsanstalt: www.pensionsversicherung.at






