Freiberufliche PhysiotherapeutInnen sind entweder als Vertrags- oder WahltherapeutInnen tätig. Während VertragstherapeutInnen direkt mit den zuständigen Krankenkassen verrechnen, müssen bei WahltherapeutInnen die Behandlungskosten von den PatientInnen vorfinanziert werden. Die PatientInnen können den Kassentarif bei ihrer zuständigen Kasse geltend machen.
Sie brauchen für die Behandlung einen Verordnungsschein des Arztes, auf dem folgendes angegeben ist:
- Diagnose
- indizierte Therapie (z. B. Physiotherapeutische Behandlung, Einzeltherapie)
- Anzahl der Behandlungen
- der Hausbesuch
Bei neurologischen Erkrankungen die den Vermerk “Neurophysiologische Behandlung” tragen, werden den PatientInnen höhere Tarife zurückerstattet.
Um mit dem zuständigen Krankenversicherungsträger rückverrechnen zu können ist es nötig, dass die Verordnung vor Behandlungsbeginn von der Krankenkasse bewilligt wird.
Der Weg in die Freiberuflichkeit
Um sich als PhysiotherapeutIn selbständig machen zu können, benötigt man einen Bescheid zur freiberuflichen Ausübung der Physiotherapie von der Bezirkshauptmannschaft des jeweiligen Bundeslandes. Ähnlich den praktischen ÄrztInnen arbeiten niedergelassene PhysiotherapeutInnen in allen medizinischen Fachrichtungen.
Neben der fachlichen Qualifikation und beruflichen Erfahrung ist ein betriebswirtschaftliches Basiswissen Voraussetzung, um das unternehmerische Risiko abschätzen zu können. Ein hohes Maß an Selbständigkeit, Entscheidungsfähigkeit und Verantwortung sind für die freiberufliche Ausübung unerlässlich. Besonders wichtig ist die Kooperation und Kommunikation mit den niedergelassenen ÄrztInnen, da diese oft die Hauptzuweiser zu PhysiotherapeutInnen in der freien Praxis sind.






