Rechtssicherheit statt brüchigen Vertrauens­verhältnisses

Unter den zahlreichen Einrichtungen und Institutionen, die sich mit dem Thema Ethik im Gesundheitswesen beschäftigen, gibt es in Österreich ein bemerkenswertes Unikum: An der Universität Wien ist ein „Institut für Ethik und Recht in der Medizin“ (IERM) beheimatet. Diese Kombination von Ethik und Recht in einer Forschungsplattform ist einzigartig. IERM-Mitarbeiterin Dipl.-Math. Julia Inthorn unterrichtet auch PhysiotherapeutInnen in Sachen Ethik.

Warum die interdisziplinäre Verbindung von EthikerInnen und JuristInnen ein besonders würziges Wissenschaftsmenü ergibt, wird schnell klar, wenn man in die Speisekarte der jüngsten IERM-Studien blickt. Erst kürzlich wurde eine umfassende empirische Studie zur Evaluation des Patientenverfügungsgesetzes abgeschlossen. Ergebnis: Viele Menschen, die von der Möglichkeit einer solchen Verfügung Gebrauch machen, geben als Begründung an, niemandem zur Last fallen zu wollen.

Für philosophisch orientierte EthikerInnen ist das der Auftakt zu einer Grundsatzdiskussion: Treffen diese Menschen autonome Einzelentscheidungen, oder entscheidet das soziale Umfeld wesentlich mit. Sprich: Wären die Beziehungen der Betroffenen anders gelagert, hätten sie nicht das Gefühl, jemandem zur Last zu fallen. Womit sich letztlich die Frage stellt, ob autonome Einzelentscheidungen eines sozialen Wesens überhaupt möglich sind. Rechtlich gesehen ist aber gerade diese Entscheidungsfreiheit des Einzelnen das oberste Gebot. Gegen den Willen des/der PatientIn geht gar nichts.

Nächster Menüpunkt: Kinderschutz. Derzeit untersucht das IERM, wie Kinderschutzgruppen in den Krankenanstalten funktionieren, welche Rolle das medizinische Personal bei Missbrauchsituationen spielt, wie, wann und wer informiert wird.

Wer erwartet, dass das Universitätsinstitut auf Basis seiner Studien verbindliche Antworten oder auch nur eindeutige Empfehlungen an die politischen Entscheidungsträger liefert (Stichwort: Anzeigepflicht bei Kindesmissbrauch – ja oder nein), wird enttäuscht. „Wir geben keine Empfehlungen ab“, sagt die wissenschaftliche IERM-Mitarbeiterin, Dipl.-Math. Julia Inthorn. „Wir untersuchen, welche Fragestellungen akut sind, führen dazu Studien durch, beschreiben die Situation und machen auf Korrekturbedarf aufmerksam. Aber wie eventuelle Probleme zu lösen sind, muss die Gesellschaft als Ganzes in der offenen Auseinandersetzung oder der Gesetzgeber entscheiden.“ Es ist nicht die Aufgabe des Instituts, eine übergeordnete Moralinstanz abzugeben.

Bessere Struktur, aber keine bessere Moral

„Ethiker sind keine besseren Menschen“, sagt Inthorn, „aber sie können die Themen besser strukturieren“. Weil sie sich Tag für Tag mit dem Thema beschäftigen, relevante Studien und Paragrafen kennen und wissen, wo diese in der Praxis zu Problemen führen können.

Eine strukturierte Herangehensweise zu vermitteln, ist auch Sinn und Zweck des Ethikunterrichts für Gesundheitsberufe. Dabei macht es vorerst wenig Unterschied, ob angehende ÄrztInnen, TherapeutInnen oder PflegerInnen die Schulbank drücken. Im Zentrum stehen immer das Wohl und das Wollen der PatientInnen.

Bei genauerem Hinsehen gibt es allerdings schon berufsabhängig spezielle Fragestellungen. In der Physiotherapie spielt zum Beispiel die intensive körperliche Nähe eine wichtige Rolle. Für manche Menschen ist es recht schwierig, andere Personen Hand an sich legen zu lassen. Insbesondere bei interkulturellen TherapeutIn-PatientIn-Beziehungen können dabei durchaus Konfliktsituationen entstehen (siehe auch Bericht „Gutes tun, und und es gut tun“). Auch unterschiedliche Geschlechter (Therapeutin – Patient, Therapeut – Patientin) können für Spannungen sorgen.

Ziel des Ethik-Unterrichtes ist, die StudentInnen für solche Themen zu sensibilisieren. Oft habe man ja schon „so ein Bauchgefühl“, weiß Inthorn. Aus dem müsse man herausholen: Woher kommt das, worum geht es? Da man es immer mit individuellen Wertvorstellungen der einzelnen PatientInnen zu tun hat, „gibt es keine best practice, und man kann in keinem Buch nachschlagen, was zu tun ist und damit die Verantwortung abgeben“. Diese Entscheidung müsse von jeder/m Einzelnen getragen werden.

Oft gebe es in der Ethik auch keine beste Lösung. Zum Beispiel in der Neonatologie bei der Entscheidung, ein Kind sterben zu lassen oder (noch) nicht.

Das Recht gibt nur die formalen Rahmenbedingungen vor: Wer muss wann eingebunden werden, was wird wie dokumentiert, etc. Dass dabei auch überreglementiert werden könne, will die Geschäftsführerin des IERM, Dr. Maria Kletecka-Pulker, nicht gelten lassen: „Ein Architekt muss auch die Bauordnung kennen“. Und viele Dinge im Gesundheitsbereich lassen sich ohnedies nicht im Detail festlegen, etwa wie ein Aufklärungsgespräch ablaufen soll. Auch ist beispielsweise nicht geregelt, wie viele Therapiemöglichkeiten einer/m PatientIn vorgeschlagen werden.

Fix ist nur, dass die PatientInnen die letzte Entscheidungsinstanz sind. Im Einvernehmen mit ihnen eine Behandlung zu unterlassen, „ist kein Problem“, erklärt Inthorn, „Zwangsbehandlung gegen ihren Willen geht nicht“. So darf etwa bei Zeugen Jehovas keine Bluttransfusion gegen deren Willen durchgeführt werden, auch wenn sie lebensrettend wäre. Um ÄrztInnen nicht in Gewissenskonflikte zu treiben, haben sie aber bei bestimmten Fällen die Möglichkeit, die Behandlung abzulehnen. Beispielsweise kann ein/e ÄrztIn auch einen Schwangerschaftsabbruch verweigern. Problematisch könnte dies dann werden, wenn das in einer bestimmten Region alle ÄrztInnen tun und damit der PatientInnenwille da facto nicht zählt.

Dass der Ruf nach (mehr) Ethik und Recht in den vergangenen Jahren jedenfalls lauter geworden ist, liegt nicht nur an brisanten Fragestellungen, die durch die Medizintechnik aufgeworfen werden. Die Flut an Informationen über immer neue Therapie- und Behandlungsmethoden und nicht zuletzt die breite Diskussion über Behandlungsfehler haben das Vertrauensverhältnis zwischen BehandlerInnen und PatientInnen „wackelig werden lassen“, so Inthorn.

Vertrauen ist aber ein wesentlicher Faktor in Heilungsprozessen. Und daher „müssen wir uns fragen, wie wir das reparieren können“. Auf jeden Fall müssten sich laut Inthorn alle Beteiligten bemühen: PatientInnen ebenso wie ÄrztInnen oder TherapeutInnen. „Was heißt das, wenn ein Patient drei andere Meinungen einholt, bevor er sich zu einer Behandlung entschließt?“

Ob das Recht Vertrauensverhältnisse kitten kann, lässt auch Diplommathematikerin Inthorn offen, aber es könne ein Mehr an Sicherheit für beide Seiten schaffen. Zugegeben: Wenn alles klaglos abläuft, kann es als lästige Bürokratie empfunden werden. Wenn es Probleme gibt, sind rechtliche Regelungen auch ein Qualitätsfaktor. „Und wenn es zu Klagen kommt“, sagt Inthorn mit Überzeugung, ist das sowieso immer ein Zeichen, dass etwas schief gelaufen ist“.

Otto Havelka

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Dipl.-Math.Julia Inthorn. Was heißt das, wenn ein Patient drei andere Meinungen einholt, bevor er sich zu 1 Behandlg entschließt

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