Kontrollorgane für die medizinische Forschung

Seit gut 20 Jahren ist in Österreich die Einrichtung von „Ethikkommissionen“ gesetzlich geregelt. Der Begriff sorgt allerdings vielerorts für Missverständnisse. Die Aufgabe von „Ethikkommissionen“ an Krankenanstalten ist nicht, Entscheidungen in einzelnen Krankheitsfällen und Behandlungsfragen zu überprüfen, sondern die Forschung zu kontrollieren.

Insgesamt gibt es in Österreich 27 solche Ethikkommissionen. Im Gegensatz zur Bioethikkommission, deren Aufgabe die Beratung des Bundeskanzlers bzw. der Regierung ist (siehe Bericht „Herr Bundeskanzler wir empfehlen Ihnen“), sind diese so genannte Forschungs-Ethikkommissionen. Sie sollen in erster Linie die Rechte von ProbandInnen und PatientInnen sichern, die in medizinische Studien aufgenommen werden. Dazu gehört beispielsweise, abzuwägen, ob das mit der Studie verbundene Risiko in einem vernünftigen Verhältnis zum erwarteten Nutzen ist.

Die Kommissionen bewerten aber auch die Relevanz der Studien und ihre korrekte Planung und Durchführung. PatientInnen sollen nicht unnötig an Studien teilnehmen, die keine neuen Erkenntnisse liefern.

In der Praxis läuft das so ab: Grundsätzlich muss jede Studie (deren Ergebnisse publiziert werden sollen) in einem internationalen Register im Vorhinein angemeldet werden. Dann stellt der Studienbetreiber einen Antrag, und in einem Gutachten werden Faktoren wie Nutzen / Risiko / Belastung und Information der PatientInnen, etc. beurteilt. In einer Sitzung der Ethikkommission (an der auch die AntragstellerInnen teilnehmen) wird entweder ein o.k. für die Studie gegeben, oder es werden Nachbesserungen verlangt, oder die Studie wird abgelehnt. Letzteres kommt allerdings „sehr selten“ vor, weiß die Geschäftsführerin der Ethikkommission der Universität Wien und des Allgemeinen Krankenhauses der Stadt Wien (AKH), Dr. Christiane Druml. „Wir verstehen uns ja in erster Linie als Beratungsorgan“.

Darüber hinaus müssen die StudienbetreiberInnen jährliche Zwischenberichte abgeben, von denen eine Verlängerung des Votums abhängt. Eventuelle Komplikationen oder Nebenwirkungen, die im Zuge der Studie auftreten, müssen der Ethikkommission gemeldet werden.

Mitunter werden die Ethikkommissionen daher von den StudienbetreiberInnen als bürokratische Hürden angesehen. Für Druml ist das Gegenteil der Fall: Ethikkommissionen seien keine Schikanen, sondern „ein Instrument der Beratung, Unterstützung und Förderung einer transparenten und gesetzlich korrekten Forschung“.

Druml ist davon überzeugt, dass die Aufgaben der Ethikkommissionen in Zukunft noch mehr werden. Im Zuge der Globalisierung und internationalen Vernetzung der Medizin wachsen auch die Anforderungen an die Ethikkommissionen. Kenntnisse internationaler Richtlinien sind ebenso gefragt wie das Wissen um nationale Gesetze und Methodologie der klinischen Prüfung.

Ethik-Komitees

Forschung hin, Forschung her – im Spitals­alltag müssen tagtäglich Entscheidungen getroffen werden, die ÄrztInnen, TherapeutInnen oder PflegerInnen Kopfzerbrechen und auch Gewissensbisse verursachen. Es muss ja nicht immer gleich um die existenzielle Frage gehen, ob lebenserhaltende Maschinen abgedreht werden oder nicht. Es kann auch darum gehen, ob ein/e PatientIn Vertrauen und Zuversicht entwickelt oder ob eine angewandte Therapie Erfolge zeigt.
In der Regel haben Krankenanstalten dafür hausinterne Ethik-Komitees oder ähnliches eingerichtet. De facto sind dies mehr oder weniger interdisziplinäre Gesprächs- oder Supervisionsrunden, an denen möglichst alle mit dem/der PatientIn befassten ÄrztInnen, TherapeutInnen, etc. teilnehmen.

Verbindliche Regelung gibt es dafür keine. Ob „Ethik-Komitee“, „Supervisionsrunde“ oder einfach „Teambesprechung“ – wie hilfreich diese Einrichtung ist, hängt vor allem von den handelnden Personen und ihrem Verhältnis zueinander ab. Die letzte Entscheidung ist trotzdem manchmal eine einsame, zumindest dann, wenn man auch den/die PatientIn nicht mehr fragen kann.

Otto Havelka

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