Herr Bundeskanzler, wir empfehlen Ihnen …

2001 wurde in Österreich – zeitgleich mit Deutschland – eine nationale Bioethikkommission installiert. Ihre Aufgabe ist laut Gesetz, den Bundeskanzler „in allen gesellschaftlichen, naturwissenschaftlichen und rechtlichen Fragen aus ethischer Sicht, die sich im Zusammenhang mit der Entwicklung der Wissenschaften auf dem Gebiet der Humanmedizin und -biologie ergeben“ zu beraten.

Die Liste der 25 ehrenamtlich tätigen Ethik-BeraterInnen der Regierungsspitze ist eine illustre Sammlung vorwiegend von UniversitätsprofessorInnen aus den Bereichen Medizin (insbesondere Fortpflanzungsmedizin, Gynäkologie, Psychiatrie, Onkologie, Pathologie), Molekularbiologie und Genetik, Rechtswissenschaften, Soziologie, Philosophie und Theologie. Vorsitzende der Kommission, die vom Bundeskanzler bestellt wird, ist zurzeit die Geschäftsführerin der Ethik-Kommission der Medizinischen Universität Wien, Dr. Christiane Druml (siehe auch Interview Seite 8).

Zu den Hauptaufgaben der Kommission gehören

  1. Information und Förderung der Diskussion über wichtige Erkenntnisse der Humanmedizin und -biologie und über die damit verbundenen ethischen Fragen in der Gesellschaft;
  2. Erstattung von Empfehlungen für die Praxis;
  3. Erstattung von Vorschlägen über notwendige legistische Maßnahmen;
  4. Erstellung von Gutachten zu besonderen Fragen.

Dass sich Regierungschefs ein ExpertInnengremium für Ethik-Fragen im medizinischen Bereich halten, ist keine Besonderheit mehr. Der französische Staatschef François Mitterand bestellte bereits 1983 die erste Bioethikkommission in Europa. Die Einrichtung solcher Kommissionen war nicht immer unumstritten. Auch in Österreich gab es bei der Gründung Kritik: Die Behindertenverbände bemängelten an der Zusammensetzung, dass der Kanzler nur auf ExpertInnen, aber nicht auf Betroffene hören wolle und riefen als Gegenstück zur Bioethikkommission eine „Ethikkommission FÜR Österreich“ ins Leben.

Aktuelle Tätigkeiten der ­Bioethikkommission

Da der Bundeskanzler die Bioethikkommission nur spärlich mit Anfragen bzw. Aufträgen versorgt, suchen sich seine Ethik-ExpertInnen selbst Beschäftigungsfelder, um ihre Ratschläge abzugeben. Gut die Hälfte der bislang 13 Stellungnahmen und Empfehlungen lieferte die Bioethikkommission innerhalb der vergangenen zwei Jahre ab:

  • Thesen zur Debatte Kind als Schaden aus Anlass divergierender Entscheidungen des Obersten Gerichtshofes
  • Bericht der Bioethikkommission beim Bundeskanzleramt Biobanken für die medizinische Forschung
  • Nanotechnologie, Katalog ethischer Probleme und Empfehlungen
  • Beschluss zum Thema Nabelschnurblutbanken
  • Empfehlungen mit Genderbezug für Ethikkommissionen und klinische Studien
  • Beschluss zum Thema Forschung an humanen embryonalen Stammzellen
  • Ethische Aspekte der Entwicklung und des Einsatzes Assistiver Technologien.
    In Kürze soll eine Empfehlung über den Umgang mit im Internet angebotenen Gen-Tests folgen.

Vor allem die Empfehlungen zum Einsatz Assistiver Technologien, die erst kürzlich in gedruckter Form erschienen sind, haben zumindest indirekt auch Relevanz für PhysiotherapeutInnen. Dabei geht es um den zunehmenden Einsatz von Technologien „zur Unterstützung von Therapierung, Überwachung und Rehabilitation im häuslichen Bereich“. Sprich: Der Einsatz technischer medizinischer Geräte, von Implantaten, medizinischer Software, etc. ermöglicht für alternde Menschen, chronisch Kranke, Behinderte, usw. vermehrt eine Betreuung zu Hause und damit eine Verlagerung der medizinischen Versorgung und Pflege in die Wohnräumlichkeiten der PatientInnen.

Das wirft aber eine Reihe von Fragen auf: Können die Betroffenen, bzw. deren BetreuerInnen (Angehörige) mit diesen Geräten umgehen? Leidet darunter die Kommunikation? Wer soll den Einsatz der Technologien bezahlen? Sind räumliche Gegebenheiten und soziales Umfeld für deren Einsatz geeignet? Entstehen Nachteile für jene, die diese Technologien ablehnen? Wie sieht es mit dem Datenschutz bei technikunterstützter Überwachung aus? Welchen Anforderungen müssen die Geräte entsprechen? …

Natürlich werden diese Fragen in den „Empfehlungen“ nicht im Detail beantwortet, aber es werden grundlegende Ausrichtungen und zu bestimmten Themen gesonderte Studien vorgeschlagen.

Ob die Gesetzgeber dann diese Vorschläge aufgreifen und konkrete Umsetzungsmaßnahmen und gesetzliche Regelungen treffen, „das kann die Kommission nicht mehr entscheiden“, sagt die Kommissionsvorsitzende, Dr. Christiane Druml.

Otto Havelka

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