Dieses branchenspezifische Zertifizierungsverfahren der KTQ®-GmbH, Kooperation für Transparenz und Qualität im Gesundheitswesen, wurde 1999 von Krankenhausexperten entwickelt und stellt die Versorgung der PatientInnen in den Vordergrund. Gemeinsam entwickelten die Spitzenverbände der gesetzlichen Krankenversicherungen, die Bundesärztekammer, der Deutsche Pflegerat und die Deutsche Krankenhausgesellschaft ein Zertifizierungsverfahren, das auf die speziellen Anforderungen von medizinischen Versorgungszentren ausgelegt – jedoch nicht verpflichtend ist. Das Verfahren soll motivieren, eine ständige Verbesserung zu betreiben. Im Mittelpunkt steht die Betrachtung der Prozessabläufe, die interdisziplinär, berufsgruppen- und hierarchieübergeifend zu gestalten sind.
In Bezug auf Krankenhäuser ist das KTQ®-Zertifizierungsverfahren inzwischen sehr ausgereift und wird nach und nach branchenspezifisch ausgeweitet. Inzwischen gibt es beispielsweise das KTQ® Verfahren auch für den niedergelassenen Bereich. Dennoch besteht das Problem, dass wichtige Bereiche und Abteilungen, wie z.B. Labore, technische Bereiche und auch die Physiotherapie durch die in der Studie betrachteten KTQ®-Kataloge nicht hinreichend erfasst werden. Ebenso ist die Darstellung von Spezialisierungen kaum möglich.
Um ein umfassendes Qualitätsmanagement einzuführen, das auch die berufsrechtlichen Regelungen für Physiotherapeuten durch das MTD-Gesetz und die Empfehlungen der World Confederation for Physical Therapy (WCPT) berücksichtigt, erscheint eine gezielte Auseinandersetzung mit den vorliegenden KTQ®-Zertifizierungskatalogen sinnvoll.
Ziel der Studie war die Evaluierung des Zertifizierungsverfahrens der KTQ® GmbH. Anlass dazu gab das Pilotprojekt zur Zertifizierung für Pflegeeinrichtungen an der Landespflegeklinik Tirol (LPK). Der KTQ®-Kriterienkatalog Version 1.0 für stationäre und teilstationäre Pflegeeinrichtungen, ambulante Pflegedienste, Hospize und alternative Wohnformen wurde unter den Gesichtspunkten des MTD-Gesetzes und den Kernstandards der WCPT betrachtet.
Das KTQ®-Zertifizierungsverfahren
Zentraler Baustein der Zertifizierung ist der Kriterienkatalog. In diesem wurden sechs Kategorien zusammengestellt, die im Rahmen der Zertifizierung abgefragt werden. Es sollen Aussagen über die Qualität der Prozessabläufe in der medizinischen Versorgung getroffen werden können:
- Patientenorientierung
- Mitarbeiterorientierung
- Sicherheit im Krankenhaus
- Informationswesen
- Krankenhausführung
- Qualitätsmanagement
Im Zertifizierungsverfahren führt das Unternehmen zuerst eine Selbstbewertung anhand dieses Kriterienkataloges durch. Danach erfolgt die Fremdbewertung durch ausgebildete Visitoren der KTQ® GmbH. Die einzelnen Schritte des Bewertungsverfahrens sind:
- Selbstbewertung des Krankenhauses
- Fremdbewertung durch ein KTQ®-Visitorenteam
- Zertifizierung (nach 3 Jahren erfolgt eine Rezertifizierung)
MTD-Gesetz und WCPT-Kernstandards
Im ersten Schritt der Studie wurden die gesetzliche Rechte und Pflichten des Physiotherapeuten aus dem MTD-Gesetz den Qualitätskriterien aus dem Zertifizierungsverfahren der KTQ® gegenübergestellt.
Berücksichtigung fanden weiteres die, in den „Declarations of Principles and Position Statements“ festgelegten Standards des WCPT. Diese Kernstandards wurden bereits 2002 vom europäischen Regionalverband (WCPT-Europa) aufgenommen. In Österreich verabschiedete der Physio Austria diese Kernstandards unter Berücksichtigung der berufsrechtlichen Regelungen nach dem MTD-Gesetz. Sie beinhalten Aussagen zur geforderten Qualität der Interaktion im Umgang mit PatientInnen und KollegInnen (auch anderer Berufsstände) und gelten für PhysiotherapeutInnen, egal ob StudentIn, BerufsanfängerIn oder hochqualifizierte Profis.
Folgende Kernstandards werden von der WCPT-Europa definiert:
- Therapeuten-Patienten-Beziehung
- Befund- und Behandlungszyklus
- Kommunikation
- Förderung einer sicheren Umgebung.
Der Crosswalk – Gegenüberstellung und Handlungsempfehlungen
Im zweiten Schritt erfolgte in einem Crosswalk–Verfahren1 die Gegenüberstellung der KTQ®-Kriterienkataloge. Das Konzept der Verknüpfung stammt aus den USA. Diese Systematik wurde auf die KTQ®-Kriterienkataloge für Pflegeeinrichtungen und für den niedergelassenen Bereich angewendet. Die Vorgehensweise erscheint einleuchtend, da in einem Crosswalk unterschiedliche, sich aber dennoch ergänzende Verfahren zur Bewertung der Qualität in Gesundheitseinrichtungen miteinander verglichen werden.
Mit dem Crosswalk der zwei KTQ®-Kriterienkataloge wird es möglich, bei der internen Prozessoptimierung die bestehenden Kriterien des KTQ®-Kataloges für die Pflege mit den KTQ® Anforderungen für den niedergelassenen Bereich zu verbinden, ohne dass für die Einrichtung ein großer Mehraufwand entsteht. Außerdem können die WCPT Kernstandards sowie das MTD-Gesetz mit eingeflochten werden und finden in einem Qualitätsbericht vermehrt Berücksichtigung.
Um eine gute Überschaubarkeit zu bewahren wird auf eine Volldarstellung der Matrix wegen der Komplexität von 44 Spalten und 51 Zeilen (für die jeweiligen Kriterien) bewusst verzichtet.
Der abgebildete Crosswalk zeigt die Verknüpfung der Kategorie „Patienten- bzw. Bewohnerorientierung“. Die Kriterien für Pflegeeinrichtungen wurden als Ausgangspunkt gewählt und den Kriterien für den niedergelassenen Bereich zugeordnet. Grau unterlegte Felder zeigen dabei gegenseitige Übereinstimmungen der Inhalte. Die grünen Pfeile stellen Ansatzpunkte des Kataloges für den niedergelassenen Bereich dar, die im Katalog für Pflegeeinrichtungen nicht angesprochen werden.
Im Folgenden wird am Beispiel der Subkategorie „Organisation der Aufnahme“ (1.1) beispielhaft die Vorgehensweise der Studie dargestellt:
Pflege: 1.1 Organisation der Aufnahme
1.1.1 Die Einrichtung bereitet eine an den Bedürfnissen des Bewohners orientierte Aufnahme vor.
1.1.2 Die Einrichtung gestaltet eine an den Bedürfnissen des Bewohners orientierte Aufnahme.
1.1.3 Innerhalb der Einrichtung ist die
Orientierung für Bewohner und Besucher sichergestellt.
1.1.4 Nicht für die Landespflegeklinik
Tirol relevant
Niedergelassener Bereich:
1.1 Terminvereinbarung und Wartezeit
1.2 Erreichbarkeit der Praxis
1.3 Orientierungshilfen
1.4 Organisation der Patientenaufnahme
1.5 Anamnese und Befunderhebung
1.6 Festlegung des Behandlungsprozesses
1.7 Durchführung einer angemessenen Behandlung
1.8 Patientenschulung
1.9 Patientenaufklärung und -information
1.10 Übergabe des Patienten in andere Versorgungsbereiche
Abbildung 2 macht deutlich, dass einige Kriterien der Subkategorie „Organisation der Aufnahme“ (1.1) auch durch den Katalog für den niedergelassenen Bereich berücksichtigt werden. Es wird aber auch deutlich, dass das Kriterium „Terminvereinbarung und Wartezeit“ (1.1) aus dem niedergelassenen Bereich im Katalog für Pflegeeinrichtungen nicht berücksichtigt wird. Umgekehrt gibt es im Pflegekatalog ebenfalls Bereiche, die im niedergelassenen Bereich nicht berücksichtigt werden. Diese Betrachtungsweise wurde in der Studie allerdings nicht berücksichtigt, da die LPK nach dem Katalog für Pflegeeinrichtungen zertifiziert wird.
Crosswalk: Patienten-/Bewohnerorientierung
Aus den durchgeführten Verknüpfungen ergaben sich unter Einbeziehung der WCPT-Standards und des MTD-Gesetzes in Bezug auf ein patientenorientiertes physiotherapeutisches Handeln folgende Empfehlungen zur Ergänzung.
Dargestellt wiederum am Beispiel des KTQ®-Kriteriums „Bewohner-/Patientenorientierung“ für die Landespflegeklinik Tirol:
Fazit
Die im Crosswalk miteinander verknüpften Kategorien (Patientenorientierung, Mitarbeiterorientierung …) machen keine Aussage über das Ausmaß und den Stellenwert der Übereinstimmungen und Nicht-Übereinstimmungen.Es können jedoch diejenigen Bereiche gezeigt werden, die in Verbindung mit den WCPT-Kernstandards und dem MTD-Gesetz zu wenig Berücksichtigung finden. So konnten die herausgearbeiteten Handlungsempfehlungen zur besseren Darstellung des medizinisch-therapeutischen Bereiches an der Landespflegeklinik Tirol beitragen. Damit kann ein Rahmenkonzept für die Qualität in der Einrichtung erstellt werden, welches branchenspezifisch, alle Bereiche umfassenden, managementtauglich, international ausgerichtet und konsensfähig ist. Einen Goldstandard für die Einführung eines Qualitätsmanagementsystems im Gesundheitswesen gibt es nicht. Aber muss man darauf warten?
Mag. Kristina Frieser
Detaillierte Literaturangaben zu diesem Beitrag finden Sie auf der Website von Physio Austria





