Bisher war jede Verwendung von PatientInnendaten in der freiberuflichen physiotherapeutischen Praxis nur in der Form einer individuellen Meldung an die Datenschutzkommission möglich. Sämtliche Arten von PatientInnendaten und Informationen, die in der PatientInnendokumentation aufgezeichnet wurden, mussten einzeln in einer Meldung aufgelistet auch sämtliche möglichen Empfängerinnen der Daten nennen.