Beispiele für Therapieverweigerungen bzw. -kürzungen

Bei Physio Austria häufen sich die Meldungen über Schwierigkeiten, verordnete Therapien bewilligt bzw. bislang übliche Kostenzuschüsse zu erhalten. Die Krankenkassen verneinen eine restriktive Bewilligungspraxis. Offizielle Zahlen und Statistiken über Ablehnungen gibt es nicht. Die Erfahrungen von Physio-, aber auch ErgotherapeutInnen oder LogopädInnen weisen aber deutlich auf eine Zunahme der Ablehnungen hin.

Dazu ein (hypothetisches) Rechenbeispiel: Wird bei jedem/r niedergelassenen ÄrztIn in Österreich (FachärztInnen und AllgemeinmedizinerInnen) pro Quartal nur eine Therapie mehr abgelehnt, macht das in Summe 20.000 verweigerte Therapien pro Jahr.

Nachfolgend ein paar typische Beispiele für Therapieverweigerungen bzw. –kürzungen. „Weitere Beispiele könnten nahezu endlos aufgezählt werden. Sie sind aber nur die Spitze des Eisbergs“, so Mériaux-Kratochvila. Denn die Mehrzahl der Therapieverweigerungen werde einfach zur Kenntnis genommen.

Beispiel 1

In der Steiermark wurde zu Jahresbeginn bei etlichen Kindern mit Zerebralparesen die verordnete Physiotherapie abgelehnt, obwohl Kindern unter 16 Jahren mit Zerebralparesen sogar per Gesetz eine spezielle Bewegungstherapie zusteht. Als ein betroffenes Elternpaar (Mutter und Vater sind Rechtsanwälte) intervenierte, wurde die Physiotherapie auch für andere Kinder bewilligt.

Beispiel 2

Ein 3-jähriger Bub mit Hemiparese in der Steiermark bekommt kontinuierlich Physiotherapie. Laut Steirischem Landesgesetz haben die Eltern Anspruch auf Erstattung des Selbstbehaltes durch das Land. Die Bezirkshauptmannschaft Feldbach lehnte dies ab. Erst nach langwierigen Interventionen bei der Landesregierung wurden die Kosten übernommen. Im Juni dieses Jahres wurde nun das Gesetz still und heimlich so abgeändert, dass es in Zukunft wesentlich schwieriger wird, den Kostenzuschuss vom Land zu erhalten.

Beispiel 3

Eine 65-jährige Patientin in Wien, die seit 20 Jahren an Morbus Parkinson leidet, stürzte innerhalb von neun Monaten vier Mal schwer. Folgen: Rissquetschwunden, Schulterluxation, Nasen- und Knochenbrüche. Ihre Ärztin verordnet nach einem Rehabilitationsaufenthalt 10 mal 45 Minuten neurophysiologische Bewegungstherapie. Die WGKK bewilligt nur 6 mal 30 Minuten. Nach hartnäckigen Interventionen der Physiotherapeutin werden 10 mal 45 Minuten bewilligt.

Beispiel 4

Eine knapp 80-jährige Patientin in Wien erlitt vor zweieinhalb Jahren einen Schlaganfall. In der Folge kam ein Nierenversagen dazu. Die Patientin sitzt im Rollstuhl. Da sie zehn Stufen ohne Lift überwinden müsste, erhält sie Physiotherapie per Hausbesuch. Vor etwa einem Jahr wurden die Hausbesuche gestrichen und die Therapieeinheiten gekürzt. Nach Intervention der Physiotherapeutin wurden die Kürzungen zurückgenommen und die Hausbesuche wieder bewilligt. Das gleiche Ritual lief auch beim nächsten und übernächsten Ansuchen um Physiotherapie (es muss jeweils für zehn Therapieeinheiten neu angesucht werden) ab.

Beispiel 5

Ein ca. 80-jähriger Patient im Burgenland erlitt einen Schlaganfall, wurde nach dem stationären Aufenthalt mit einer kompletten Halbseitenlähmung nach Hause entlassen und von seiner Familie, vor allem von seiner ebenfalls betagten Gattin gepflegt. ÖHV-Präsident Dr. Christian Euler beantragte eine Physiotherapie mit Hausbesuch, „um den Patienten an seine motorischen Fähigkeiten heranzuführen“. Die Beweglichkeit verbesserte sich, der Patient konnte beim Wechsel vom Bett in den Rollstuhl, vom Rollstuhl auf den Leibstuhl mithelfen, kurzzeitig stehen (mit Anhalten) – „alles Dinge, die seine Pflege sehr erleichterten“. Als Euler zum wiederholten Mal einen Antrag für die Physiotherapie stellte mit der Begründung „zur Erhaltung der Restmobilität“ wurde dies abgelehnt, mit dem Hinweis, eine Verbesserung des Zustandes wäre nicht zu erzielen. Euler riet der Familie, diese Ablehnung als Bescheid anzufordern und dagegen zu berufen, wobei er sie unterstützte. Im Zuge des Verfahrens vor dem Sozialgericht wurde der Patient von einem neurologischen Gutachter (Prim Wolfgang Soukop, KH Wr. Neustadt) untersucht und festgestellt, dass eine Therapieserie pro Quartal angemessen sei, um eine Verschlechterung der Mobilität, damit eine Erschwernis der Pflege, womöglich auch Wundliegen, Kontrakturen etc. zu verhindern. Das Gericht schloss sich dieser Ansicht an.