Beirat
Der Beirat trägt gemeinsam mit dem Präsidium dafür Sorge, dass die vereinsrechtlichen Vorschriften einschließlich der Statuten und der Geschäftsordnung eingehalten werden. Er nimmt den Rechenschaftsbericht und den Rechnungsabschluss entgegen, ebenso Tätigkeitsberichte des Präsidiums. Zu seinen Aufgaben zählt auch das Einbringen von Arbeitsvorschlägen. Dem Beirat obliegt die Vorschlagskompetenz für die Wahl der Mitglieder des Präsidiums.
Die Mitglieder des Beirats arbeiten ebenso wie die Mitglieder des Präsidiums ehrenamtlich für den Verband.
Der Beirat von Physio Austria spiegelt die regionale und fachlich-inhaltliche Struktur des Verbandes wieder und setzt sich wie folgt zusammen:
- Beiratsvorsitzende/r
- LandesverbandsvertreterInnen
- BundesfreiberuflichenvertreterIn
- ARGE/FachgruppenvertreterIn
- ZweigvereinsvertreterIn
- StudierendenvertreterIn











